Pressemeldungen 2024

Folgen Sie uns auf Linkedin
Folgen Sie uns

Weitere Meldungen

2023
2022
LOHR technologies saniert sich in Eigenverwaltung: Investorenprozess angelaufen
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2022 hat das Amtsgericht Wuppertal das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der LOHR technologies GmbH angeordnet. Der eigenverwaltende Geschäftsführer Stefan Lohr kann für das Verfahren auf umfassende Unterstützung setzen:
„Wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend über die aktuelle Situation und unsere Sanierungsabsichten informiert. Alle stehen hinter dem Unternehmen. Auch unsere Kunden und Lieferanten halten weiter zu uns. Das freut und stimmt mich optimistisch. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen angehen.“

Neben dem uneingeschränkt fortgesetzten Geschäftsbetrieb sind bereits weitere wichtige Grundsteine für die Sanierung gelegt worden. So sind die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für drei Monate durch das Insolvenzausfallgeld gesichert. Zudem wurden bereits Maßnahmen zur leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung in die Wege geleitet. Ein strukturierter Investorenprozess soll überdies die Chancen für die Neuaufstellung des Unternehmens weiter ausloten.

Kaufmännische Begleitung und Investorenprozess
Unterstützt wird der eigenverwaltende Unternehmer auch durch Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. Der Unternehmensberater zeichnet gemeinsam mit seinem Team für die kaufmännische Begleitung des Verfahrens verantwortlich, zum Beispiel auch für die Finanz- und Liquiditätsplanung. ABG Consulting-Partner hat zudem einen strukturierten Investorenprozess eingeleitet, wie Simon Leopold berichtet: „Um alle Optionen für den Neustart von LOHR technologies auszuschöpfen, haben wir uns auch auf die Suche nach möglichen Investoren begeben. Hier sind die ersten aussichtsreichen Gespräche bereits im Gange.“

Insolvenzrechtliche Expertise
Bei insolvenzrechtlichen Themen und Aufgaben kann die Geschäftsführung darüber hinaus auf Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt zählen. Er ergänzt das Sanierungsteam als Generalbevollmächtigter. „Allein schon, dass das zuständige Gericht die vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet hat, stimmt uns zuversichtlich. Denn nur operativ gesunde Unternehmen mit nachhaltigen Sanierungs- und Fortführungsaussichten kommen für dieses Verfahren überhaupt infrage“, so Rechtsanwalt Stefan Ettelt. Zum (vorläufigen) Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle von der Kanzlei GÖRG bestellt. Er überwacht das Verfahren im Gläubigersinne, überprüft die Geschäftsführung und steht ihr unterstützend zur Seite. „Trotz des nun laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens wird der Geschäftsbetrieb von LOHR technologies nahtlos fortgesetzt. Ich denke, das ist ein wichtiges und vertrauensbildendes Signal für alle Beteiligten. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat ebenfalls seine Arbeit aufgenommen, die ersten Gespräche waren sehr kooperativ“, sagt Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle.

Aussichtsreicher Entwicklungsprozess von Krise gebremst
Die Geschäftsentwicklung der LOHR technologies GmbH verlief nach der Gründung 2011 lange Zeit positiv. Als Feinstanzbetrieb mit Fokus auf der Produktion von Schlössern und Beschlägen gestartet, wurde bereits früh mit dem Auf- und Ausbau der Bereiche Forschung und Entwicklung begonnen. Hierbei ging es unter anderem um Themen wie Gewichtsoptimierungen und das Etablieren eigener Fertigungsprozesse. Zudem entwickelte sich LOHR technologies schon nach wenigen Jahren zum TIER-1-Zulieferer der Automobilindustrie. Das Unternehmen aus Heiligenhaus arbeitet heute mit weltweit agierenden Fahrzeugherstellern aus Deutschland und Europa zusammen. Die positive Entwicklung wurde jedoch ab 2020 durch verschiedene externe Einflüsse bedroht. Neben Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie kam es zu Lieferengpässen bei zentralen Vorprodukten. Hinzu kamen Verluste durch stark gestiegene Kosten im Bereich Rohstoffe, Energie und Logistik. Um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken, leitete das Unternehmen umgehend Restrukturierungsmaßnahmen ein. Diese konnten jedoch außergerichtlich nicht abgeschlossen werden. Deshalb beantragte Geschäftsführer Stefan Lohr Ende Oktober dieses Jahres eine Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Wuppertal.

Mehr Informationen: www.lohr-technologies.de

Über die LOHR technologies GmbH
Das mittelständische Unternehmen mit Sitz in Heiligenhaus wurde 2011 gegründet und beschäftigt derzeit knapp 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vom Feinstanzbetrieb hat es sich innerhalb weniger Jahre zum gefragten Lieferanten bekannter Automobilhersteller gewandelt. Das Produktangebot von LOHR technologies umfasst Schließ- und Beschlagsysteme, Stanz- und Feinstanzteile, Werkzeuge und Metallbauteile. Dabei werden Leistungen von der Entwicklung bis zur Herstellung angeboten. Durch die eigenen Forschungstätigkeiten konnte der Betrieb unter anderem ein neues Verfahren für die Fertigung von hybriden Metall-Kunststoffverbundsystemen entwickeln, das geringeres Gewicht, bessere Kräfteverteilung und geringere Herstellungskosten ermöglicht. LOHR technologies besitzt die allgemeine Zertifizierung für Qualitätsmanagementsysteme in der Automobilindustrie (TS 16949) sowie die ISO 9001 für Qualitätsmanagement, die ISO 27001 für Informationstechnologie und die ISO 45001 für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.
Eigenverwaltungsverfahren der Lausitzer „PILZ“ GmbH eröffnet
Lösung für den Metallverarbeitungsbetrieb soll im vierten Quartal stehen
Die Produktentwicklungs-, Initiativ- und Lehrzentrum Finsterwalde/Lausitz – kurz: „PILZ“ – GmbH hat eine weitere Hürde auf dem Weg zu ihrer Neuaufstellung genommen: Das Amtsgericht Cottbus eröffnete am 1.7.2022 das gerichtliche Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurde auch Rechtsanwalt Enrico Schwartz von der Kanzlei Schwartz Consulting in seiner Position als Sachwalter bestätigt. Wie in einem Eigenverwaltungsverfahren erforderlich, vertritt er die Interessen der Gläubiger und kontrolliert sowie unterstützt die Unternehmensleitung.

Die Eröffnung des Verfahrens erlaubt es dem eigenverwaltenden Geschäftsführer Torsten Lehmann und dem Sanierungsteam der „PILZ“ GmbH, die bereits angestoßenen Maßnahmen fortzuführen und zu intensivieren. Erste leistungswirtschaftliche Anpassungen wurden indes bereits vorgenommen, zudem wird auch der Geschäftsbetrieb des Metallverarbeiters weiter stabil fortgeführt.

Unterstützung von vielen Seiten gibt Zuversicht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wichtige Kunden und Partner tragen die Neuaufstellung mit und stehen weiter zum Unternehmen. Daher können die Verantwortlichen bei den Sanierungsmaßnahmen in alle Richtungen blicken und sämtliche Optionen prüfen. Unterstützung erhält der eigenverwaltende Geschäftsführer auch von Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher und Ettelt. Als Generalbevollmächtigter übernimmt dieser alle insolvenzrechtlichen Aufgaben in dem gerichtlichen Sanierungsprozess. Unternehmensberater Ronny Baar, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, verantwortet daneben die kaufmännische Begleitung. Er und sein Team haben das Controlling im Verfahren übernommen und entwickeln die Finanz- und Liquiditätsplanung für den Betrieb.

Bis ins vierte Quartal dieses Jahres soll eine langfristige Lösung für das regional verwurzelte Unternehmen und seine Belegschaft gefunden werden. Der solide Unternehmenskern, der Rückhalt beim Personal und die gewachsenen und stabilen Geschäftsbeziehungen bilden wichtige Voraussetzungen für den Neustart des Metallverarbeiters. Zudem wurde mit der Eigenverwaltung eine Verfahrensart gewählt, die Unternehmen und ihren Gläubigern in der Regel schnelle und nachhaltige Ergebnisse bietet.

Von Corona und Materialpreisen in die Enge getrieben
Trotz eines breiten Leistungsportfolios, über 25 Jahren Unternehmenshistorie sowie regionaler Bedeutung geriet die „PILZ“ GmbH dieses Frühjahr in eine Krise. Die letzten beiden Corona-Jahre hatten den Betrieb massiv beeinträchtigt. Es gab hohe Krankenstände. Wirtschaftlich zentrale Kundenprojekte wurden immer wieder ausgesetzt. Zuletzt verschärften die allgemeinen Preisanstiege bei Rohstoffen und Energie die Situation für das Unternehmen weiter. Da sich die Ertragslage der „PILZ“ GmbH zusehends verschlechterte und die Liquidität schwand, konnten Verbindlichkeiten auf absehbare Zeit nicht mehr beglichen werden. Deshalb hatte Geschäftsführer Torsten Lehmann rechtzeitig einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, dem das Amtsgericht Cottbus am 11.04.2022 stattgegeben hatte.

Über die „PILZ“ GmbH
Die Produktentwicklungs-, Initiativ- und Lehrzentrum Finsterwalde/Lausitz GmbH ist schwerpunktmäßig mit der Lohnfertigung im Bereich der Metallverarbeitung befasst. Nach den Wünschen und Vorgaben von Kunden wie Volkswagen, der Bosch Automotive AG oder der Unternehmensgruppe Max Bögl entstehen beispielsweise Laserteile, Kantbleche, Schweißbaugruppen sowie Dreh- und Frästeile. Ein moderner Maschinenpark und eine eigene Konstruktionsabteilung sorgen hierbei für ein optimales Qualitätsniveau. Daneben betreibt die „PILZ“ GmbH ein Lehrzentrum, in dem Schülerinnen und Schülern aus der Region der Umgang mit dem Werkstoff Metall nähergebracht wird. Dadurch besteht eine intensive Zusammenarbeit mit Schulen und der Metallbranche der Region. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Bereich Forschung sowie Entwicklung tätig und kooperiert eng mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kompetenzzentren.
Gerichtliches Sanierungsverfahren bei sächsischem Teilelieferant eröffnet Falz & Kannenberg will sich bis Jahresende neu aufstellen
Brandis, 14.07.2022: Das Amtsgericht Leipzig hat am 1. Juli das gerichtliche Sanierungsverfahren der Falz & Kannenberg GmbH & Co. KG eröffnet.
Damit kam das Gericht dem Antrag von Geschäftsführer Carsten Pauli auf ein Eigenverwaltungsverfahren nach und bestätigte zugleich Dr. Nils Freudenberg in seiner Rolle als Sachwalter. Der Rechtsanwalt von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung | Restrukturierung hatte bereits im vorläufigen Verfahren die Interessen der Gläubiger vertreten und das Unternehmen unterstützt. Er wird sich weiterhin eng mit dem ebenfalls bestätigten vorläufigen Gläubigerausschuss abstimmen.

Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten
Geschäftsführer Carsten Pauli zeigt sich sichtlich erleichtert, dass die begonnene Sanierung von Falz & Kannenberg nun im Rahmen des eröffneten Verfahrens weitergeführt werden kann: „Mit Unterstützung unseres Sanierungsteams konnten wir in den vergangenen Monaten den Geschäftsbetrieb stabilisieren und uns bereits leistungswirtschaftlich weitgehend neu aufstellen. Ich möchte unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden noch einmal dafür danken, dass sie diesen Weg mit uns gehen und weiter zu uns stehen.“ Das Ziel sei es, das Unternehmen und seine Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Dazu soll Falz & Kannenberg nun im Rahmen einer Insolvenzplanlösung auch finanzwirtschaftlich saniert werden.

Sanierungsexperten sind zuversichtlich
Verstärkung erhält der eigenverwaltende Geschäftsführer bei seiner Aufgabe durch Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Dieser steuert in dem Verfahren seine insolvenzrechtliche Expertise als Generalbevollmächtigter bei. Vervollständigt wird das Sanierungsteam durch Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG. Er verantwortet die kaufmännische Begleitung und die Umsetzung des Sanierungskonzepts. Zudem verfolgt er auch einen Investorenprozess als möglichen Lösungsansatz.

Alle Beteiligten sind zuversichtlich, dass der Restrukturierungsprozess bis Ende 2022 abgeschlossen und das Unternehmen aus Brandis zu diesem Zeitpunkt nachhaltig saniert sein wird. Die Voraussetzungen dafür sind gut: Der sächsische Teilelieferant hat einen gesunden Kern und ist in seinen Absatzmärkten stark vernetzt. Carsten Pauli kann den Geschäftsbetrieb zudem weiterhin uneingeschränkt fortführen. Unter diesen Bedingungen können sich Unternehmen wie Falz & Kannenberg in einem Eigenverwaltungsverfahren oft schnell von einer Krise erholen und sich für die Zukunft neu aufstellen.

Explodierte Kosten bei Energie und Material hatten Schieflage verursacht
Trotz einer Vielzahl langfristig laufender Rahmenverträge mit namhaften Kunden geriet das traditionsreiche Unternehmen in eine Krise. Ursache dafür waren die stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise durch die aktuelle geopolitische Entwicklung. Im Zuge dessen hatte Geschäftsführer Carsten Pauli pflichtgemäß einen Antrag auf eine gerichtliche Sanierung gestellt. Mit seinem Beschluss vom 11. April 2022 war das Amtsgericht in Leipzig diesem Antrag nachgekommen und hatte zunächst ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Dieses ging nun nahtlos in das eröffnete Verfahren über.

Über die Falz & Kannenberg GmbH und Co. KG
Der Grundstein für das Unternehmen wurde bereits im Jahre 1899 durch die Gründung eines Gewerbebetriebes gelegt. Heute fertigt die Firma aus Brandis bei Leipzig Dreh- und Frästeile nach Kundenvorgaben. Dabei kommen alle gängigen Materialien zum Einsatz: Automatenstahl, Edelstahl, Baustähle, Aluminium, Messing sowie Kunststoffe. Die Herstellung erfolgt ausschließlich auf CNC-gesteuerten Maschinen und nach Kundenzeichnungen. Dadurch ist eine hohe Maßhaltigkeit und große Wiederholgenauigkeit auch bei häufig wechselnden Artikeln gewährleistet. Das Kundenportfolio umfasst sowohl Betriebe aus dem Inland als auch aus Osteuropa und der DACH-Region. Die Abnehmer stammen aus Bereichen wie Automotive, Hydraulikarmaturen, Kompressorentechnik, allgemeiner Maschinenbau sowie dem Sektor Druckmaschinensysteme. Für die regelmäßige Herstellung bestimmter Bauteile existieren mit zahlreichen Kunden Rahmenaufträge mit einjähriger oder unbegrenzter Laufzeit.
Sächsischer Teilelieferant Falz & Kannenberg restrukturiert sich über ein Verfahren in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Leipzig hat dem Antrag des Unternehmens Falz & Kannenberg GmbH & Co. KG auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit Beschluss vom 11.04.2022 stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen Falz & Kannenberg GmbH & Co. KG, welches 40 Mitarbeiter beschäftigt, blickt auf eine über 120-jährige Firmengeschichte zurück und fertigt für Kunden aus Deutschland und in dem europäischen Ausland Fräs- und Drehteile an. Die Abnehmer stammen aus verschiedenen Branchen, wie Automotive, Kompressorentechnik, Maschinenbau oder Druckmaschinensystemen.

Gestiegene Rohstoff- und Energiepreise, eine erhebliche coronabedingte Krankheitswelle im Unternehmen und Lieferschwierigkeiten der Lieferanten aufgrund der aktuellen Weltmarktlage haben das Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Die Geschäftsführung hat sich daher entschlossen, gemeinsam mit dem Sanierungsspezialisten Stefan Ettelt, welcher vorliegend Generalvollmacht erhalten hat, ein modernes Restrukturierungsverfahren einzuleiten. Der vorgeschlagene vorläufige Gläubigerausschuss wurde durch das Gericht bestätigt und hat seine Arbeit bereits aufgenommen.

Ziel ist es, in enger Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten, das Unternehmen zu restrukturieren und mittels Insolvenzplan zu sanieren. „All das wollen und werden wir bis Ende des Jahres schaffen“, ist sich Rechtsanwalt Ettelt sicher.

Projektbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt – Generalbevollmächtigter
Rechtsanwältin Ines Adam - Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg – vorläufiger Sachwalter
Simon Leopold – ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG (Controlling / Planrechnung / kaufmännische Begleitung)
Krise durch hohe Energie- und Materialpreise – Sächsischer Teilelieferant Falz & Kannenberg restrukturiert sich über ein Verfahren in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Leipzig hat ein gerichtliches Sanierungsverfahren bei der Falz & Kannenberg GmbH & Co. KG angeordnet: Mit Beschluss vom 11. April 2022 kam das Gericht damit dem Antrag von Geschäftsführer Carsten Pauli auf eine Sanierung in Eigenverwaltung nach.
Zum vorläufigen Sachwalter im nun angelaufenen Verfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung bestellt. Er wird den Fortgang des Sanierungsprozesses im Interesse der Gläubiger überwachen, das Unternehmen unterstützen und sich mit dem beantragten und vom Gericht eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss abstimmen. Letzterer hat ebenfalls bereits seine Arbeit aufgenommen.

Das Ziel von Falz & Kannenberg ist es, sich durch das Verfahren in Eigenverwaltung mithilfe eines Insolvenzplans zeitnah und nachhaltig neu aufzustellen. Dafür gibt es einen breiten Rückhalt, sagt Geschäftsführer Carsten Pauli: „Wir sind froh über das Vertrauen, das uns von allen Seiten entgegengebracht wird. Sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch unsere wichtigen Kunden und Lieferanten stehen zu uns. Das ist eine entscheidende Basis, die wir nutzen werden, um uns an die veränderte Lage anzupassen und uns langfristig erfolgreich auszurichten.“ Erste zentrale Schritte auf diesem Weg wurden bereits zurückgelegt. So sind beispielsweise die Löhne und Gehälter der rund 40 Beschäftigten für April, Mai und Juni durch das Insolvenzausfallgeld abgesichert.

Massive Energie- und Materialkosten verursachen Krise
Falz & Kannenberg blickt auf eine über 120-jährige Firmengeschichte zurück. Das Unternehmen aus Brandis fertigt für Kunden aus Deutschland und dem europäischen Ausland Fräs- und Drehteile an. Die Abnehmer stammen aus verschiedenen Branchen wie Automotive, Kompressorentechnik, Maschinenbau oder Druckmaschinensysteme. Trotz der lang laufenden Rahmenverträge mit namhaften Kunden geriet das Unternehmen durch die stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise in eine Krise.

Sanierungsteam hat die Arbeit aufgenommen
Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt unterstützt die Geschäftsführung in dem Verfahren mit seiner Expertise. „Als Generalbevollmächtigter stehe ich dem Unternehmen in allen Fragen des Insolvenzrechts bei, während sich die Geschäftsführung weiter um das operative Geschäft kümmert. Das ist ein großer Vorteil der Eigenverwaltung – hier wird kein externer Verwalter eingesetzt, der sich in kürzester Zeit in Struktur, Abläufe und Gepflogenheiten des Unternehmens einarbeiten, dessen Geschicke für mehrere Monate leiten und es zugleich sanieren muss. Dadurch bietet das Eigenverwaltungsverfahren Falz & Kannenberg eine praxisnahe Möglichkeit, sich schnell und nachhaltig zu restrukturieren“, erläutert Stefan Ettelt.

Verstärkt wird das Sanierungsteam zudem durch Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG. Er verantwortet die kaufmännische Begleitung und die Umsetzung des Sanierungskonzepts, mit dem sich das Unternehmen ganzheitlich neu aufstellen möchte. „Die Lage ist selbstverständlich herausfordernd, aber wir konnten bereits erste Hürden überwinden. Der Geschäftsbetrieb läuft beispielsweise vollumfänglich weiter. Zudem steht die Belegschaft geschlossen hinter Falz & Kannenberg. Nun wird es darum gehen, die entsprechenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen“, sagt Simon Leopold. Der vorläufige Sachwalter Dr. Nils Freudenberg sieht ebenfalls gute Chancen, dass sich das Unternehmen in den nächsten Monaten konsolidieren kann und für alle Beteiligten das bestmögliche Ergebnis erzielt wird: „Der Geschäftsbetrieb läuft stabil, Falz & Kannenberg hat eine gesunde Basis und ist in seinen Kundenbranchen gut vernetzt. Auch der vorläufige Gläubigerausschuss unterstützt das Unternehmen engagiert. Das sind gute Voraussetzungen, damit wir eine Lösung zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger finden.“

Über die Falz & Kannenberg GmbH und Co. KG
Der Grundstein für das Unternehmen wurde bereits im Jahre 1899 durch die Gründung eines Gewerbebetriebes gelegt. Heute fertigt die Firma aus Brandis bei Leipzig Dreh- und Frästeile nach Kundenvorgaben. Dabei kommen alle gängigen Materialien zum Einsatz: Automatenstahl, Edelstahl, Baustähle, Aluminium, Messing sowie Kunststoffe. Die Herstellung erfolgt ausschließlich auf CNC-gesteuerten Maschinen und nach Kundenzeichnungen. Dadurch ist eine hohe Maßhaltigkeit und große Wiederholgenauigkeit auch bei häufig wechselnden Artikeln gewährleistet. Das Kundenportfolio umfasst sowohl Betriebe aus dem Inland als auch aus Osteuropa und der DACH-Region. Die Abnehmer stammen aus Bereichen wie Automotive, Hydraulikarmaturen, Kompressorentechnik, allgemeiner Maschinenbau sowie dem Sektor Druckmaschinensysteme. Für die regelmäßige Herstellung bestimmter Bauteile existieren mit zahlreichen Kunden Rahmenaufträge mit einjähriger oder unbegrenzter Laufzeit.
„PILZ“ GMBH saniert sich in Eigenverwaltung
Finsterwalde, 22.04.2022: Das Amtsgericht Cottbus hat am 11.04.2022 einem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Produktentwicklungs-, Initiativ- und Lehrzentrum Finsterwalde/Lausitz GmbH – „PILZ“ GmbH stattgegeben. Rechtsanwalt Enrico Schwartz von der Kanzlei Schwartz Consulting wurde vom Gericht dabei zum (vorläufigen) Sachwalter ernannt.
Er vertritt die Interessen der Gläubigerseite und kontrolliert sowie unterstützt die Geschäftsführung. Ziel des Verfahrens der „PILZ“ GmbH ist es, das Unternehmen mittels Insolvenzplan zu sanieren. Mit diesem soll das Unternehmen leistungs- sowie finanzseitig nachhaltig für die Zukunft aufgestellt werden. Torsten Lehmann, Geschäftsführer der „PILZ“ GmbH, leitet während des Verfahrens weiterhin das operative Geschäft und verantwortet die konkrete Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. „Nach zwei schwierigen Jahren unter Pandemiebedingungen stand unsere Liquidität zuletzt stark unter Druck, sodass uns am Ende nur der Insolvenzantrag blieb. Wir wollen die Eigenverwaltung jetzt nutzen, um uns auf unsere Stärken zu konzentrieren und schnell wieder solide aufzustellen“, sagt Geschäftsführer Lehmann. Unterstützt wird das Unternehmen auf diesem Weg von Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher und Ettelt – als Generalbevollmächtigter übernimmt er alle insolvenzrechtlichen Aufgaben.

Insolvent trotz Verankerung in Branche und Region
Die Produktentwicklungs-, Initiativ- und Lehrzentrum Finsterwalde/Lausitz GmbH – „PILZ“ GmbH blickt auf eine mehr als 25-jährige Historie zurück. Derzeit arbeiten 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das metallverarbeitende Unternehmen. Neben der Lohnfertigung verschiedener Güter aus den Bereichen Maschinenbau, Automotive und erneuerbare Energie, hat die „PILZ“ GmbH ihren Schwerpunkt auf der Aus- und Weiterbildung. Hinzu kommt die Forschung an neuen Verfahren und die Entwicklung von Prototypen. Durch dieses breite Leistungsportfolio arbeitet der Betrieb eng mit namhaften Kunden aus der Zulieferindustrie, metallverarbeitenden Unternehmen der Region sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen zusammen. Trotz der tiefen Verwurzelung in Branche und Region hatten die letzten beiden Jahre unter Corona-Bedingungen dem Betrieb stark zugesetzt: Zentrale Kundenprojekte wurden immer wieder verschoben und hohe Krankenstände schwächten die Produktionsfähigkeit. Hinzu kamen die starken Preisanstiege bei Stahl und Energie in den letzten Monaten. In Summe verschlechterten diese Faktoren die Ertragslage des Unternehmens, die liquiden Mittel schwanden. Da die Verbindlichkeiten der „PILZ“ GmbH auf absehbare Zeit nicht mehr beglichen werden konnten, beantragte der Geschäftsführer die Insolvenz in Eigenverwaltung.

Gute Chancen auf Neuaufstellung
Die Firma ist im noch jungen Verfahren bereits auf einem guten Weg: Ein Sanierungskonzept und eine Finanzplanung wurden entwickelt, erste Gespräche mit Gläubigern haben stattgefunden. Zudem bietet das Unternehmen gute Voraussetzungen, um in der Eigenverwaltung neu aufgestellt zu werden. „Die „PILZ“ GmbH hat einen gesunden Unternehmenskern, außerdem steht die Belegschaft voll und ganz hinter dem Betrieb. Die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten ist ebenfalls vertrauensvoll. Die Erfahrung hat immer wieder gezeigt, dass Unternehmen unter diesen Voraussetzungen durch eine Eigenverwaltung in relativ kurzer Zeit erfolgreich saniert werden können“, sagt der Generalbevollmächtigte, Rechtsanwalt Stefan Ettelt. Im Rahmen der Sanierungsmaßnamen werden aktuell unterschiedliche Ansätze geprüft – von der strukturellen Anpassung bei Angebot und Abläufen bis hin zu einer Insolvenzplanlösung.

„Kurzfristig wurde bereits mit Kunden über Preisanpassungen gesprochen, die die massiv gestiegenen Beschaffungskosten berücksichtigen. Außerdem haben wir begonnen, Prozesse und Verwaltung neu aufzustellen – das Unternehmen schaut hier in alle Richtungen, um sein Sanierungspotenzial effektiv auszuschöpfen“, sagt Ronny Baar, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. Der Unternehmensberater zeichnet in dem Verfahren für das Controlling verantwortlich und entwickelte die Finanz- und Liquiditätsplanung für den Betrieb. Vor allem die gewachsenen und soliden Verbindungen zu Kunden und Partnern sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Eigenverwaltungsverfahren. „In den kommenden Wochen und Monaten liegt viel Arbeit vor uns. Bisher ziehen aber alle Beteiligten an einem Strang. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir mit einer umfassenden Sanierung eine gute Lösung für die Gläubiger und das Unternehmen erzielen“, kommentiert der (vorläufige) Sachwalter, Rechtsanwalt Enrico Schwartz von der Kanzlei Schwartz Consulting.
2021 – Ein erfolgreiches Jahr für Kulitzscher & Ettelt
Wie immer Anfang Januar eines jeden Jahres, möchten wir zurückblicken auf das vergangene Kalenderjahr und natürlich auch einen Ausblick in die Zukunft richten. Trotz eines sehr schwierigen Marktes konnte unsere Kanzlei das Jahr 2021 als eines der erfolgreichsten Jahre seit ihrem Bestehen verzeichnen...
Dem Restrukturierungsteam um den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt ist es in diesem Jahr gelungen, drei große Filialisten erfolgreich mittels Insolvenzplänen zu sanieren. Mit der Herzog & Bräuer GmbH & Co. KG (AG Leipzig – 470 Mitarbeiter), der Elbenwald GmbH (AG Cottbus – 300 Mitarbeiter) und der Gepp´s GmbH (AG München – 215 Mitarbeiter) konnten namenhafte Einzelhandelsfilialisten, welche coronabedingt in Schieflage geraten waren, erfolgreich saniert werden. Dies jeweils unter Beibehaltung der bisherigen Gesellschafterstruktur. Alle drei Insolvenzpläne wurden in den jeweiligen Gläubigerversammlungen bestätigt, die Sanierungen konnten jeweils erfolgreich abgeschlossen werden. Daneben durfte unsere Kanzlei auch in weiteren größeren Eigenverwaltungsverfahren das Management im gerichtlichen Sanierungsverfahren unterstützen, so etwa bei der Lätzsch GmbH (AG Leipzig – 100 Mitarbeiter) und der HERZGUT Landmolkerei eG (AG Gera – 100 Mitarbeiter).

Ganz besonders freuen wir uns, dass wir mit der Gepp´s GmbH wieder eine Platzierung in der Rangliste des JUVE-Magazin der größten Insolvenzen 2021, dort Platz 44, erreichen konnten.

Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit ganz herzlich bei unseren Kooperationspartnern bedanken. Wir schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Projekte.

Auch möchten wir uns bei allen jeweiligen Verfahrensbeteiligten bedanken, sei es den Mitgliedern im Gläubigerausschuss, sei es den Sachwaltern oder den Insolvenzgerichten. Nur durch eine reibungslose Teamarbeit kann eine erfolgreiche Sanierung gelingen.

Wir wünschen allen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2022, bleiben Sie gesund und optimistisch.

Stefan Ettelt
Rechtsanwalt & Inhaber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
2021
Kulitzscher & Ettelt begleitet die Restrukturierung der Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung
Mit Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig vom 01.12.2021 wurde das Sanierungsverfahren der Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung mit Sitz in Kitzscher bei Leipzig in Eigenverwaltung eröffnet. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens, welches rund 100 Mitarbeiter beschäftigt, wird vollumfänglich fortgeführt.
Krisenursächlich war insbesondere der coronabedingte Wegfall eines ganzen Umsatzzweiges, und zwar der Kunden aus dem Segment „Reisebus“. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen kam die Tourismusbranche und damit auch der Sektor Reisebusse fast vollständig zum Erliegen. Die hierdurch entstandenen Umsatzverluste konnte die Lätzsch GmbH kurzfristig nicht mehr kompensieren.

Herrn Rechtsanwalt Stefan Ettelt wurde die Geschäftsleitung Generalvollmacht erteilt. Nach Einleitung erster umfassender Sanierungsmaßnahmen wurde insbesondere - in enger Abstimmung mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss sowie dem eingesetzten vorläufigen Sachwalter - ein M&A-Verfahren initiiert.

Ziel soll es sein, das Unternehmen der Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung nach Beendigung der notwendigen Sanierungsschritte im II. Quartal 2022 aus dem Verfahren herauszuführen.

Projektbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt – Generalbevollmächtigter
Rechtsanwältin Stefanie Blümke - Insolvenzrecht
Rechtsanwältin Julia Schilling - Insolvenzrecht
Simon Leopold – ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG (M&A)
Dr. Jörg Schädlich – Sachwalter (Rechtsanwälte Stapper, Jacobi, Schädlich)
HERZGUT Landmolkerei eG nutzt Insolvenz in Eigenverwaltung
Das traditionsreiche Thüringer Unternehmen HERZGUT Landmolkerei eG mit Sitz in Rudolstadt hatte in den letzten Monaten mit massiv verteuerten Rohstoffpreisen zu kämpfen.
Nicht nur, dass sich der Einkaufspreis für Rohmilch binnen weniger Monate praktisch verdoppelte, auch Verpackungsmaterial, Energiekosten usw. verteuerten sich spürbar. Die Weitergabe der erhöhten Rohstoffkosten an den Lebensmitteleinzelhandel gelang nur zeitlich versetzt, so dass die Genossenschaft im Herbst diesen Jahres in eine akute Liquiditätskrise geriet.

Zur Sicherung der rd. 100 Arbeitsplätze der Molkerei, des Unternehmens und des Fortbestandes eines der ältesten Thüringer Privatmolkereien entschied sich der Vorstand frühzeitig, einen gerichtlichen Sanierungsweg zu bestreiten. Der Vorstand wird dabei eng durch den sanierungserfahrenen Dresdener Rechtsanwalt Stefan Ettelt in der Funktion als Generalbevollmächtigter begleitet.

Mit Beschluss vom 08.11.2021 hat das Amtsgericht Gera das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren antragsgemäß angeordnet, einen vorläufigen Sachwalter bestellt und später auch den - vorliegend obligatorischen - vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.

„Wir haben in der aktuellen Situation bereits erste Hürden genommen, die uns zuversichtlich stimmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind informiert und stehen zum Unternehmen. Die Gemeinschaft der Milchlieferanten hat die weitere Belieferung des Unternehmens mit Rohmilch auch im Sanierungsverfahren zugesichert. Der Geschäftsbetrieb läuft im vollem Umfang weiter. Außerdem sind die Gehälter der Belegschaft durch das Insolvenzausfallgeld der Bundesagentur für Arbeit bis Ende des Jahres gesichert“, erklärt Generalbevollmächtigter Stefan Ettelt.

Ein vorliegend notwendiges M&A-Verfahren wurde unverzüglich mit Verfahrenseinleitung in Gang gesetzt. Ziel ist es, für das Unternehmen kurzfristig eine Investorenlösung zu finden, um den Fortgang dieser traditionsreichen Thüringer Molkerei dauerhaft zu gewährleisten.

Projektbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Generalbevollmächtigter
Rechtsanwältin Julia Schilling - Insolvenzrecht
Rechtsanwältin Ines Adam - Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Bernd Krumbholz – vorläufiger Sachwalter
Simon Leopold – ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG (M&A)
Der Filialist Herzog & Bräuer will nach erfolgreich durchgeführten Insolvenzplanverfahren wieder neu durchstarten
Das Unternehmen musste im April 2020, im Rahmen der ersten coronabedingten Schließungswelle des Einzelhandels in Deutschland, den gerichtlichen Sanierungsweg beschreiten; dies in Form eines modernen Eigenverwaltungsverfahrens.
Deutschlandweit betreibt der auf Miederwaren und Unterwäsche spezialisierte Filialist 96 Filialen mit 390 Arbeitsplätzen.

Trotz eines erneuten Lockdowns während des Verfahrens und einer wiederum mehrmonatigen Schließung aller Filialen, konnte das Sanierungsverfahren nunmehr erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Gläubigerversammlung hat dem Insolvenzplan zur Sanierung der Gesellschaft am 12.10.2021 mit überragender Mehrheit zugestimmt. Damit konnte das Unternehmen, ohne Veränderungen in der Gesellschafterstruktur, aus einem anspruchsvollem, aber erfolgreichem Sanierungsverfahren entlassen werden.

Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt war hier unter Federführung von Herrn Rechtsanwalt Ettelt mit der insolvenzrechtlichen Beratung vertraut, wobei Rechtsanwalt Ettelt Generalhandlungsvollmacht erteilt wurde. Bei der Insolvenzplanerstellung war die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt ebenfalls federführend.

Ein toller Erfolg; vielen Dank an die beteiligten Teams. Herrn Herzog wünschen wir für die Zukunft alles Gute.

Beteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Ines Adam (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Julia Schilling (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Gewerbemietrecht)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Arbeitsrecht)
Simon Leopold - Sanierungsgeschäftsführer (ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG)
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich - Sachwalter (Rechtsanwälte Stapper, Jacobi, Schädlich)
Erfolgreiche Sanierung von Filialist Herzog & Bräuer in Eigenverwaltung
„Der Insolvenzplan des sächsischen Filialisten Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG wurde im Erörterungs- und Abstimmungstermin, am 12. Oktober 2021 beim Amtsgericht Leipzig, mit überragender Mehrheit von den Gläubigern angenommen“, berichtet Sanierungsgeschäftsführer Simon Leopold von der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG.
Unternehmen und Arbeitsplätze bleiben erhalten

„Der Plan sieht den Erhalt des Unternehmens mit 96 Filialen und rund 390 Arbeitsplätzen vor – das Ergebnis ist nicht selbstverständlich und ist eine Belohnung für das Engagement aller Beteiligten“, ergänzt Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt, der als Generalbevollmächtigter die Geschäftsleitung abstützt und alle insolvenzrechtlichen Themenkreise verantwortet. Die ganzheitliche Sanierung des Einzelhändlers in Eigenverwaltung ist damit nahezu abgeschlossen und das Verfahren kann nach finaler Bestätigung des Gerichts voraussichtlich zeitnah aufgehoben werden.

Herzog & Bräuer war als einer der führenden deutschen Einzelhandelsfilialisten im Bereich hochwertiger Wäsche durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in eine Krisensituation geraten und stellte am 29. April 2020 einen Antrag auf ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung. Unter den jeweils gültigen Pandemiebedingungen wurde der Geschäftsbetrieb während des Verfahrens fortgeführt. Das Amtsgericht Leipzig bestellte Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich von der Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich als vorläufigen Sachwalter. Das Verfahren wurde am 30. Juli 2020 eröffnet und Dr. Jörg Schädlich als Sachwalter bestätigt. Der zu Verfahrensbeginn eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss setzte ebenfalls seine Arbeit fort. „Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten war im ganzen Verfahren sehr konstruktiv. Wir freuen uns, dass Herzog & Bräuer im Rahmen der Restrukturierung für die Zukunft neu aufgestellt werden konnte und die Mitarbeiter wieder eine sichere Perspektive haben“, berichtet Dr. Jörg Schädlich.

Modernes Restrukturierungsverfahren für Neuausrichtung genutzt

Das Sortiment von Herzog & Bräuer erstreckt sich auf hochwertige Dessous, Nachtwäsche und Bademoden von namhaften Markenherstellern. Neben den Filialen betreibt das Unternehmen einen Outlet-Store für Ware der Vorsaison sowie einen Online-Shop. Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, unterstützt das Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer. Seine wesentliche Aufgabe war es seit Verfahrensbeginn, das finanz- und leistungswirtschaftliche Sanierungskonzept im Unternehmen umzusetzen. „Wir haben in den letzten Monaten eine Vielzahl operativer Maßnahmen realisiert, um den Filialisten wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dazu gehörte auch eine leichte Anpassung der Filialstruktur und die Begrenzung des Geschäftsbetriebs auf die Filialen, bei denen vor dem Hintergrund des Standortes und der Mietkonditionen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner haben den Weg sehr engagiert unterstützt und wir sind froh, dass wir das Unternehmen erhalten konnten und Herzog & Bräuer nun neu durchstarten kann.“ „Herzog & Bräuer ist ein positives Beispiel für den Erfolg einer modernen gerichtlichen Sanierung“, berichtet Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. „Geschäftsführer Frank Herzog hat frühzeitig die Krisensituation erkannt und aktiv gegengesteuert. Mit dem eingeleiteten Sanierungsverfahren konnte das Unternehmen erfolgreich neu aufgestellt und ohne Wechsel in der Gesellschafter- oder Führungsstruktur restrukturiert werden.“

Weitere Informationen: www.herzogundbraeuer.de
Feinkostspezialist Gepp's GmbH kann saniert wieder durchstarten
Der Filialist Gepp´s GmbH mit Stammsitz in Puchheim, welcher sich insbesondere auf die Herstellung und den Vertrieb von Feinkost, insbesondere Grillsaucen, spezialisiert hat, musste Anfang Januar 2021 aufgrund der Coronakrise ein gerichtliches Sanierungsverfahren einleiten.
Das Unternehmen mit 32 Filialen in Deutschland, 200 Mitarbeitern und einem modernen Firmensitz in Puchheim bei München, wählte den Weg eines modernen Schutzschirmverfahrens. Die Geschäftsführung wurde dabei durch den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt eng begleitet, welcher vorliegend im Verfahren auch die Funktion des Generalbevollmächtigten übernommen hatte.

Nach fristgerechter Einreichung des erstellten Insolvenzplans hat nunmehr die Gläubigerversammlung am 24.06.2021 den Weg für eine erfolgreiche Rückkehr des Unternehmens an den Markt freigemacht. Der Insolvenzplan wurde von allen Gläubigergruppen einstimmig angenommen.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wurde das Unternehmen grundlegend saniert – 10 defizitäre Filialen wurden geschlossen, der bereits sehr erfolgreiche Onlinehandel nochmals intensiviert. Dabei konnte die Gesellschaft in einem sehr kurzen Zeitraum erfolgreich neu aufgestellt und restrukturiert werden. Viel Erfolg Frau Roja Gepp und Herrn Dr. Alexander Gepp!

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Ines Adam (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Gewerbemietrecht)
Simon Leopold (Sanierungsgeschäftsführer)
Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann (Sachwalter)
Filialist Elbenwald erfolgreich saniert !
Der Filialist Elbenwald mit Stammsitz in Cottbus, welcher sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Merchandise-Produkten (u.a. Herr der Ringe, Star Wars) spezialisiert hat, musste Ende September 2020 aufgrund der Coronakrise ein gerichtliches Sanierungsverfahren einleiten.
Das Unternehmen mit 37 Filialen in Deutschland und Österreich, knapp 300 Mitarbeitern und einem modernen Firmensitz nebst Logistikzentrum in Cottbus wählte dabei den Weg des Schutzschirmverfahrens. Die Geschäftsführung wurde dabei durch den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt eng begleitet, welcher vorliegend im Verfahren auch die Funktion des Generalbevollmächtigten übernommen hatte.

Nach fristgerechter Einreichung des erstellten Insolvenzplanes hat nunmehr die Gläubigerversammlung am 21.04.2021 den Weg für eine erfolgreiche Rückkehr des Unternehmens an den Markt freigemacht. Der Insolvenzplan wurde mit überragender Mehrheit angenommen.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wurde das Unternehmen grundlegend saniert, 7 defizitäre Filialen wurden geschlossen, der bereits sehr erfolgreiche Onlinehandel nochmals intensiviert. Damit konnte die Gesellschaft in einem sehr kurzen Zeitraum erfolgreich neu aufgestellt und ohne Wechsel in der Gesellschafterstruktur restrukturiert werden.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Julia Schilling (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Stefanie Blümke (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Gewerbemietrecht)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Insolvenzarbeitsrecht)
Simon Leopold (Sanierungsgeschäftsführer; ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG)
Rechtsanwalt Enrico Schwartz (Sachwalter)
Merchandise –Spezialist Elbenwald nutzt Schutzschirmverfahren für Neuausrichtung
Die Elbenwald GmbH hat eine über 20jährige Historie und ist mit rund 15.000 Produkten im Sortiment der führende deutsche Anbieter von Film-Merchandise-Produkten, Gamerkleidung und Lifestyleprodukten.
Das Cottbusser Unternehmen beschäftigt aktuell 261 Mitarbeiter und betreibt insgesamt 30 Filialen, 6 davon in Österreich. Zusätzlich werden die Produkte über einen eigenen Online-Shop und Kooperationspartner online vertrieben.

Auch bei diesem Filialisten war die Covid-19-Pandemie ganz klar Auslöser der Krise. Gerade deshalb nutzt die Geschäftsführung von Elbenwald mit dem Schutzschirmverfahren den Weg einer modernen Sanierung. Diese wird dabei durch ein erfahrenes Sanierungsteam um den Spezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt unterstützt, der in seiner Funktion als Generalbevollmächtigter die Geschäftsleitung im Verfahren umfassend berät und unterstützt.

Das erste große Verfahrensziel wurde erreicht. Das Verfahren wurde am 28.12.2020 eröffnet, der Insolvenzplan wurde fristgerecht eingereicht.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Schilling (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Neubert (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Rennert (Mietrecht)
Rechtsanwalt Goltzsch (Arbeitsrecht)
2020
Kulitzscher & Ettelt unterstützt Geschäftsführung und vorläufigen Insolvenzverwalter im FEXCOM Verfahren
Deutschlands größter, unabhängiger Premiumpartner der Netzbetreiber O2, Telekom und Vodafone, sowie deren Einzelmarken, hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Auch das Schwesterunternehmen One Brand Solution GmbH mit Sitz in Bochum und die Konzermutter Phillion SE mit Sitz in Berlin mussten Anträge stellen. Die Gruppe beschäftigt ca. 500 Mitarbeiter und betreibt über 170 Filialen. Aufgrund eines entsprechenden Gruppengerichtsstandsbeschlusses ist das Amtsgericht Leipzig für sämtliche Verfahren zuständig.

Die Geschäftsführer der Gesellschaften haben in enger Abstimmung mit dem eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus, die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt mit dem Legalpart im Verfahren beauftragt. Die Kanzlei verfügt über eine Expertise bei der Sanierung von Unternehmen mit erheblicher Filialstruktur, so dass man sich hier mit dem entsprechenden rechtlichen Know-How für die anstehenden Aufgaben verstärkt.

Nach der Erntebrot GmbH, der aptus GmbH, sowie der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co.KG ist die Philion-Gruppe mit ihren Gesellschaften in kürzester Zeit ein weiterer Filialist mit über 100 Shops, der durch die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt beraten, begleitet und saniert wird.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Projektleiter)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Insolvenzarbeitsrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Insolvenzmietrecht)
Kulitzscher & Ettelt berät Wirecard Communication Services GmbH im gerichtlichen Sanierungsverfahren
Der Finanzskandal um die Wirecard AG zieht immer weitere Kreise.
Die Insolvenz der Wirecard AG brachte auch die Tochtergesellschaften von jetzt auf gleich in akute Finanznöte, da die konzerninternen Zahlungsströme versiegten. Die Folge war auch hier die unumgängliche Beantragung der jeweils notwendigen Insolvenzverfahren.

Die Wirecard Communication Services GmbH mit Sitz in Leipzig betreibt ein Callcenter mit 300 hochqualifizierten Mitarbeitern im Bereich bankspezifischer Produkte und Dienstleistungen. Als selbständige Serviceeinheit ist die Gesellschaft gerade mit der vorhandenen Spezialisierung für strategische Investoren sehr interessant. Da sich die Gesellschaft bereits vor der Wirecard-Krise in einem Verkaufsprozess befand, hat sich die Geschäftsführung, begleitet durch den Unternehmenssanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt, dazu entschlossen, die Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens als Chance zu sehen, den Standort und die Arbeitsplätze zu erhalten und dadurch für die Gläubiger eine bestmögliche Absicherung ihrer Forderungen zu erreichen.

Das angerufene Insolvenzgericht ist der Argumentation der Gesellschaft gefolgt und hat sich für das Verfahren der Wirecard Communication Services GmbH für örtlich und sachlich zuständig erklärt. Dadurch ist aus Sicht der Geschäftsführung und der Berater der Weg für einen erfolgreichen Investorenprozess geebnet.

Stefan Ettelt: "Unmittelbar nach Kriseneintritt haben sich bereits zwei Investoren bei der Gesellschaft gemeldet und starkes Interesse am Standort und den Mitarbeitern bekundet. Damit ist das eingeleitete gerichtliche Sanierungsverfahren für die Gläubiger, aber auch für die Mitarbeiter und den Standort Leipzig der richtige Weg."

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Projektleiter)
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Corona-Pandemie zwingt Einzelhandelfilialist Herzog & Bräuer in die Eigenverwaltung
Herzog & Bräuer betreibt als Einzelhandelfilialist 115 Fachgeschäfte, in denen das Unternehmen mit seinen derzeit 477 Mitarbeitern hochwertige Miederwaren und Unterwäschekollektionen vertreibt.
Ab dem 18.03.2020 musste das Unternehmen nach behördlicher Anordnung alle 115 Filialen schließen und konnte seit diesem Zeitpunkt praktisch keine Umsätze mehr erwirtschaften. Die Kosten für Miete, Löhne, Versicherungen usw. liefen jedoch weiter. Zudem ist das Unternehmen durch laufende Lieferverträge verpflichtet, den Herstellern Waren abzunehmen, konnte diese aber nicht mehr verkaufen.

Die Geschäftsführung hat sich daher entschlossen, am 29.04.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens in Form der Eigenverwaltung vor dem Amtsgericht Leipzig zu stellen. Mit Beschluss noch vom gleichen Tage ist das Insolvenzgericht dem Antrag gefolgt, hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, den obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt und den vorläufigen Sachwalter bestimmt.

Unterstützt wird das Unternehmen hierbei durch den erfahrenen Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Dieser hat von der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren auch Generalvollmacht erhalten.

Das Sanierungsteam um Rechtsanwalt Ettelt hat bereits mehrfach große Filialisten mit über 100 Filialen in Eigenverwaltungsverfahren begleitet. Vorliegend sind nach seiner Ansicht gute Ansätze zu erkennen, dass das Unternehmen mit einem gesunden operativen Kern aus dem Sanierungsverfahren mittels eines Insolvenzplans wieder hinaus geführt werden kann.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Ines Adam (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Michaela Jödicke (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Gewerbemietrecht)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Arbeitsrecht)
Simon Leopold (CRO / ABG Consulting GmbH)
Die Krise in der Krise
Die Corona-Krise hat die gesamte Bundesrepublik fest in der Hand.
Bedingt durch die weitreichenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus „SARS-CoV-2“ geraten Unternehmen zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten und laufen Gefahr, zahlungsunfähig zu werden. Bei Zahlungsunfähigkeit ist die Geschäftsleitung eines Unternehmens grundlegend gemäß § 15a InsO verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Um eine Welle von Insolvenzanträgen zu vermeiden, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, welche den Unternehmen in der aktuellen Situation helfen und die Auswirkungen der Corona-Krise abschwächen sollen.

So wird derzeit eine Regelung vorbereitet, wonach die Insolvenzantragsverpflichtung zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden soll. Voraussetzung für jedes einzelne Unternehmen ist hierbei aber, dass die wirtschaftliche Krise auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und zudem die begründete Aussicht besteht, dass die Krise durch die öffentlichen Hilfsmaßnahmen oder weitere Sanierungsbemühungen überwunden werden kann. Eine rechtskräftige Regelung besteht derzeit noch nicht.

Darüber hinaus wurden durch die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen, welche die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützen sollen. Zu nennen sind hier insbesondere die Regelungen zum erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld oder auch steuerliche Liquiditätshilfen. Ferner ist die Beantragung von Staatshilfen zur Überbrückung der Krisensituation möglich. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung haben hier über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Möglichkeit geschaffen, Sofortkredite in Anspruch zu nehmen. Auch Hausbanken bewilligen in der aktuellen Situation weitere Darlehen.

Im Einzelfall ist es wichtig zu prüfen, inwieweit Liquidität durch die Senkung der laufenden Kosten geschaffen werden kann. Insbesondere kommen hier auch Stundungsvereinbarungen mit Banken, Vermietern, Lieferanten oder auch öffentlichen Trägern in Betracht.

Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt berät Unternehmen auch in der aktuellen Situation selbstverständlich professionell und prüft – ggf. auch gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern – die bestehenden Optionen, um die Auswirkungen der Krise bestmöglich abzufedern. Damit das Unternehmen nach Überwindung der Krise wieder erfolgreich durchstarten kann, ist es allerdings auch notwendig, alle Optionen zu prüfen. Hierbei kann auch ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung in Betracht kommen. Anderes als im Regelverfahren bleibt der Unternehmer hier an Bord und hält die Fäden der Sanierung selbst in der Hand.
Betriebsfortführung im Sanierungsverfahren der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH gesichert
Das Unternehmen mit Sitz in Hettstedt, welches rd. 100 Mitarbeiter beschäftigt, musste Mitte des Jahres 2019 einen Brand in der Kaltwalzanlage verkraften.
Dadurch bedingt kam es zu einem ca. 5-wöchigen Stillstand der Anlage, was sich nicht nur auf den Umsatz, sondern auch später negativ auf die Liquidität des Unternehmens auswirkte. Ende des Jahres 2019 sah man sich daher veranlasst, beim Amtsgericht Halle (Saale) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Das Gericht bestätigte diesen in vollem Umfang, so dass das Team um den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt, welcher auch vorliegend die Rolle eines Generalbevollmächtigten inne hat, mit den notwendigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes beginnen konnte.

Nach arbeitsintensiven Tagen Ende des Jahres 2019 steht nun fest: Die Fortführung des Unternehmens ist zunächst gesichert. Neben der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ist es dem Sanierungsteam insbesondere gelungen, die Lieferanten und Kunden, aber auch Logistik- und Finanzpartner zu überzeugen, das Sanierungsverfahren der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH positiv zu begleiten.

Gemeinsam mit dem im vorliegenden Verfahren obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss und dem vom Gericht eingesetzten vorläufigen Sachwalter wird es in den nächsten Wochen und Monaten nun darum gehen, eine Sanierungslösung umzusetzen und das Unternehmen erfolgreich aus dem gerichtlichen Verfahren herauszubegleiten.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Michaela Jödicke
Kulitzscher & Ettelt - Mit dem DRK-Verfahren in den TOP 10 der größten Insolvenzen 2019
Das JUVE-Magazin hat für das Jahr 2019 die größten Insolvenzverfahren in Deutschland ermittelt.
Dabei gelang der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt erstmalig eine Platzierung im Bereich der TOP 10. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH konnte ein Großverfahren (mit über 1.700 Mitarbeitern) erfolgreich bearbeitet und durch einen Insolvenzplan auch abgeschlossen werden.

Dem Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Stefan Ettelt, wurde im Rahmen des Verfahrens Generalvollmacht erteilt, dies im übrigen gemeinsam mit Rechtsanwalt Dirk Schöne aus der Kanzlei Dentons. Beide Teams verantworteten in einem gelungenen Zusammenwirken die Eigenverwaltung und wurden dabei durch Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert als Sachwalter tatkräftig unterstützt. Die Beendigung des Verfahrens nach nur 6 Monaten intensiver Arbeit war eine hervorragende Teamarbeit der drei beteiligten Kanzleien.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Julia Schilling
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Rechtsanwältin Annett Rennert
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch
Sanierung der Tittel Drahtwarenfabrik GmbH erfolgreich abgeschlossen
Das Unternehmen im sächsischen Großröhrsdorf gehörte ursprünglich zu einer Holding, welche darüber hinaus noch über ein Schwesterunternehmen in Halver/Nordrhein-Westfalen verfügte.
Nachdem alle 3 Gesellschaften im Verlauf des letzten Jahres Insolvenz beantragen mussten, zeigte sich im Rahmen der Sanierung schnell, dass allein die Tittel Drahtwarenfabrik GmbH über einen gesunden operativen Kern verfügte.

Es war daher folgerichtig, dass auch nur in diesem Verfahren die Eigenverwaltung beantragt und während des erfolgreichen Sanierungsprozesses fortgeführt wurde. Dem Team um den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt gelang es, nicht nur das Unternehmen wieder auf gesunde Füße zu stellen, sondern auch einen für die Gläubiger attraktiven Investorenprozess durchzuführen. Dabei setzte sich die bisherige Eigentümerfamilie mit dem besten Gebot gegenüber weiteren vorhandenen Investoren durch.

Den knapp 60 Mitarbeitern des Unternehmens konnte daher auf einer Mitarbeiterversammlung Anfang Januar 2020 die positive Nachricht über den erfolgreichen Abschluss der gerichtlichen Sanierung mitgeteilt werden.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
2019
JD Norman Germay GmbH meldet Insolvenz an
Ein deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibender Umsatz und sich weiter verschlechternde Marktbedingungen haben den Motorenhersteller JD Norman Germany GmbH veranlasst, Insolvenz vor dem Amtsgericht Meiningen anzumelden.
Das Unternehmen beschäftigt 700 Mitarbeiter und war erst aus dem Insolvenzverfahren der REGE Motorenteile GmbH im Jahr 2017 hervorgegangen. Das Unternehmen mit Werken im thüringischen Eisenach und hessischen Witzenhausen fertigt überwiegend Komponenten aus dem Bereich der Verbrennungsmotoren.

Das Insolvenzgericht bestellte im vorliegenden Verfahren aufgrund der Unternehmensgröße einen obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss und berief den erfahrenen Sanierer und Partner unserer Kanzlei Rechtsanwalt Stefan Ettelt in den Ausschuss. Rechtsanwalt Ettelt vertritt vorliegend die Interessen des Gesamtbetriebsrates und unterstützt diesen rechtlich, vor allem auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Gemeinsam mit dem eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter hat der vorläufige Gläubigerausschuss bereits in seiner ersten Sitzung wichtige Weichenstellungen für einen zügigen Investorenprozess vorgenommen. Ziel muss es sein, diesen Prozess zeitnah abzuschließen, damit für alle Verfahrensbeteiligten, aber insbesondere für die Mitarbeiter, eine dauerhafte Perspektive für das Unternehmen gefunden werden kann.
NICO Fahrzeugteile GmbH durch Insolvenzplan saniert
Die NICO Fahrzeugteile GmbH mit Sitz in Heilbronn musste Anfang des Jahres 2014 eine gerichtliche Sanierung im Wege eines Eigenverwaltungsverfahrens einleiten.
Das Unternehmen, welches sich auf den Handel und die Produktion von Ersatzteilen für Kfz-Anhänger, Pferdeanhänger usw. spezialisiert war, war Teil der NICO-Gruppe, welche insgesamt im Februar 2014 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet und Insolvenz beantragen musste. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens der Gruppe, welches zum damaligen Zeitpunkt ca. 75 Mitarbeiter beschäftigt hat, zeigte sich schnell, dass insbesondere die Schwesterunternehmen für die Krise der Gruppe insgesamt verantwortlich waren. Die NICO Fahrzeugteile GmbH selbst hatte einen operativ gesunden Kern und war daher auch aus Sicht der Gläubiger sanierungsfähig.

Im Rahmen des Insolvenzplans traten der bisherige Geschäftsführer und der Betriebsleiter als Investoren auf, welche das Unternehmen in der Eigenverwaltung, begleitet durch den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt, erfolgreich restrukturieren konnten. Die Zustimmung in der Gläubigerversammlung zum Insolvenzplan erfolgte einstimmig in allen sechs gebildeten Gruppen, womit das Verfahren nunmehr erfolgreich seinen Abschluss finden konnte.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Rechtsanwalt und Sanierungsberater)
Rechtsanwältin Julia Schilling
Daniel Mann (Unternehmensberater AMBG)
Speditionsverbund Stamm richtet sich im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens neu aus
Die KRS Logistik GmbH und das Transportunternehmen Stamm verfügen über 90 Mitarbeiter. Mit Standorten in Görlitz und Pirna hat sich die Unternehmensgruppe auf moderne Logistikleistungen spezialisiert.
Unter anderem betreibt die Gruppe langjährig bereits Depots für den Paketdienst Hermes.

Ein akuter Personalmangel und die Tatsache, dass dieser am Arbeitsmarkt momentan nicht kurzfristig zu beseitigen war, haben das Unternehmen - trotz guter Auftragslage - in eine Krisensituation geführt. Insbesondere konnte durch den Mangel Fahrzeuge nicht besetzt werden, welche dem Unternehmen aber fortlaufend Kosten verursachen. Mit den Anträgen auf gerichtliche Sanierung hat das Unternehmen frühzeitig reagiert. Die Anträge vor dem Amtsgericht Dresden auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurden positiv verbeschieden. Unterstützt werden die Unternehmen durch den erfahrenen Sanierungsspezialisten Stefan Ettelt, Kanzlei Kulitzscher & Ettelt, welcher in beiden Unternehmungen auch die Funktion eines Generalbevollmächtigten übernommen hat. Erste Gespräche mit den Hauptauftraggebern, den Mitarbeitern und den beteiligten Finanzgläubigern verlief positiv, so dass nunmehr die angedachten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der eingeleiteten Verfahren umgesetzt und abgeschlossen werden können.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Rechtsanwalt und Sanierungsberater)
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Michaela Jödicke
Loewe Technologies GmbH - Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestartet
Aufgrund einer anhaltenden Marktschwäche bei Fernsehgeräten in der gesamten Branche sah sich der namenhafte deutsche Fernseherproduzent Loewe Technologies GmbH mit Sitz in Kronach veranlasst, am 02.05.2019 vor dem Amtsgericht Coburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen.
Nach einem im Jahr 2013/2014 durchgeführten gerichtlichen Restrukturierungsverfahren ist es damit bereits der zweite Anlauf, den namenhaften Produzenten hochwertiger Fernsehergeräte in Deutschland zu sanieren und zu restrukturieren.

Das Amtsgericht Coburg hat dem Antrag am 03.05.2019 stattgegeben, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Sachwalter bestellt.

Mit Beschluss vom 15.05.2019 hat das Amtsgericht Coburg sodann den in diesem Verfahren obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.

Für die Gruppe der Lieferanten / Kleingläubiger wurde der Sanierungsspezialist und Rechtsanwalt Stefan Ettelt in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.

Rechtsanwalt Stefan Ettelt verfügt über profunde Erfahrungen in der Mitarbeit bzw. in der Begleitung von vorläufigen / endgültigen Gläubigerausschüssen. So konnte er bereits in über 40 Gläubigerausschüssen aktiv als Ausschussmitglied für die Gläubiger, aber auch als Verfahrensbevollmächtigter für die Schuldnerunternehmen, mitwirken.

Mit dem vom Gesetzgeber in der ESUG-Reform im Jahr 2012 geschaffenen Organ des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde ein wichtiges Instrument für die Gläubiger installiert, um das Verfahren in den entscheidenden Phasen zu begleiten und zu beeinflussen. Die Mitarbeit in einem vorläufigen Gläubigerausschuss setzt aber auch wegen etwaiger Haftungsgefahren ein erhebliches insolvenzrechtliches Verständnis für die Abläufe eines solchen Verfahrens an sich, aber auch für die in einem solchen Verfahren zu treffenden Entscheidungen, voraus.
Tittel - Unternehmensgruppe nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Restrukturierung
Die Tittel-Unternehmensgruppe ist eine mittelständische Unternehmung, welche sich auf die Herstellung und Veredlung von Drahtwaren spezialisiert hat.
Dazu gehören einerseits die Tittel Drahtwarenfabrik GmbH mit Sitz in Großröhrsdorf / Sachsen, andererseits die Kemper & Co. GmbH mit Sitz in Halver / Nordrhein-Westfalen. Die Unternehmen sind über die Beteiligungsgesellschaft Thoß GmbH, welche als Holding fungiert, miteinander verbunden.

Die Gruppe produziert mit insgesamt 115 Mitarbeitern hochkomplexe Drahtwarenerzeugnisse für zahlreiche namenhafte Hersteller aus unterschiedlichen Branchen, wie z.B. Küchengerätehersteller, Caravanhersteller, Medizingerätehersteller oder Unternehmen der Möbelindustrie sowie der Automobilbranche.

Das gerichtliche Sanierungsverfahren der Gruppe ist insbesondere auf die wirtschaftliche Krise der Kemper & Co. GmbH zurückzuführen. Dort war es aufgrund einer falschen Bedarfsplanung eines Großkunden und eines damit einhergehenden unerwarteten Umsatzeinbruchs zu einer Liquiditätskrise gekommen.

In Folge des Haftungsverbundes zwischen den Gesellschaften stellten letztlich sämtliche Unternehmen der Gruppe Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Dresden hat dem Antrag der Tittel Drahtwarenfabrik GmbH auf Anordnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens mit Beschluss vom 12.04.2019 stattgegeben.

Die Geschäftsführung um den Unternehmer Jan Thoß wird im Rahmen des Verfahrens durch den Rechtsanwalt und Sanierungsspezialisten Stefan Ettelt und seinem Team aus der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt insolvenzrechtlich unterstützt. Herr Rechtsanwalt Ettelt hat durch die Geschäftsführung Generalvollmacht erhalten.

Primäres Ziel des Verfahrens wird es sein, die Unternehmensgruppe insgesamt zu stablisieren und die Arbeitsplätze der hochspezialisierten Mannschaft zu erhalten; dies insbesondere durch Aufnahme eines potentiellen Investors.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Rechtsanwalt & Generalbevollmächtigter
Geschäftsführender Partner
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Rechtsanwältin Michaela Jödicke
Rechtsanwältin Julia Schilling
DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH gerettet – Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu!
Nach nicht einmal sechs Monaten konnte das Sanierungsverfahren um die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Gläubigerversammlung hat am Dienstag, den 23.04.2019 dem vom Unternehmen selbst vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Das Amtsgericht Mühlhausen hat noch am selben Tag die Annahme des Plans durch Beschluss bestätigt. Für die ca. 1500 Mitarbeiter der Krankenhausgesellschaft ein wichtiges Signal und ein guter Verfahrensabschluss.

Mit den KMG Kliniken wurde ein regional verbundener Investor gefunden, welcher bei den Gläubigern, aber auch den Mitarbeitern und der Landespolitik auf Zustimmung stieß. Das Team um den Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Stefan Ettelt hatte in diesem Verfahren die Geschäftsleitung in allen insolvenzspezifischen Angelegenheiten beraten und vor dem Insolvenzgericht, dem Gläubigerausschuss und dem Gesamtbetriebsrat vertreten.

Stefan Ettelt : „Ein hervorragendes Ergebnis in einer Topzeit und mit einer absolut vorzeigbaren Quote für die Gläubiger.“

Verfahrensbeteiligte:
Eigenverwaltung Kanzlei Kulitzscher & Ettelt
Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Projektleiter & Generalbevollmächtigter
Rechtsanwältin Julia Schilling
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Fachanwältin für Mietrecht)
DRK Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg leitet gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung ein
Der Klinikverbund der DRK Krankenhaus Gesellschaft Thüringen Brandenburg betreibt Krankenhäuser an den vier Standorten Bad Frankenhausen, Sömmerda, Sondershausen und Luckenwalde sowie ein Pflegeheim in Artern.
Zum Verbund gehören weitere zwei medizinische Versorgungszentren und eine Servicegesellschaft.

Der hochdefizitäre Standort in Bad Frankenhausen machte es erforderlich, dass die Gesellschaft am 12.12.2018 vor dem zuständigen Amtsgericht in Mühlhausen einen Antrag auf gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung stellen musste. Dabei wurde die Gesellschaft maßgeblich durch den Sanierungsspezialisten Stefan Ettelt beraten und vertreten. Das Amtsgericht gab dem Antrag statt, auch der vorgeschlagene vorläufige Gläubigerausschuss wurde gerichtlich bestätigt und hat mittlerweile seine Arbeit aufgenommen.

Die Eigenverwaltung wird maßgeblich durch die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt und die Kanzlei Dentons begleitet, wobei Herr Rechtsanwalt Ettelt und Herr Rechtsanwalt Schoene jeweils zum Generalbevollmächtigten bestellt wurden.

Zum Erhalt der ca. 1700 Arbeitsplätze wird es wichtig sein, kurzfristig eine Strukturänderung unter Einschluss einer Investorenlösung zu erreichen. Die Ärzteschaft, die medizinischen Mitarbeiter, aber auch der Betriebsrat stehen geschlossen hinter dem Unternehmen. Bei den Patienten genießt die DRK Krankenhausgesellschaft einen sehr guten Ruf.

Verfahrensbeteiligte:
Eigenverwaltung Kanzlei Kulitzscher & Ettelt
Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Projektleiter & Generalbevollmächtigter
Rechtsanwältin Julia Schilling
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Arbeitsrecht)
2018
PAATZ Viernau GmbH startet nach erfolgreichen Insolvenzplanverfahren neu durch!
Das mittelständische Unternehmen PAATZ Viernau GmbH, ein Zulieferer der Automobilindustrie aus Thüringen mit über 180 Arbeitnehmern, hat das gerichtliche Restrukturierungsverfahren erfolgreich beendet und konnte nach Insolvenzplanannahme nunmehr das Verfahren verlassen.
Während des gesamten gerichtlichen Sanierungsverfahrens - es wurde ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt - begleitete das Team um Rechtsanwalt Stefan Ettelt die Gesellschaft sowie die Geschäftsführung und war maßgeblich an den notwendigen Sanierungsmaßnahmen beteiligt. Der Geschäftsführung, welche während des Verfahrens durch den erfahrenen Sanierungsspezialisten Alexander Düsterhöft von der ROSER GmbH unterstützt wurde, gelang es mit dem Beraterteam, in enger Abstimmung mit dem gerichtlich eingesetzten Insolvenzverwalter sowie dem bestellten Gläubigerausschuss, einen Investorenprozess erfolgreich abzuschließen, der dann eine Insolvenzplanlösung ermöglichte.

Für die unbesicherten Gläubiger mit einer Quote von 61 % ein herausragendes Ergebnis!

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt
Rechtsanwältin Julia Schilling
Alexander Düsterhöft (ROSER GmbH)
Spedition Alfred Wedlich GmbH nutzt gerichtliches Sanierungsverfahren für Neuausrichtung
Die Bayreuther Spedition Alfred Wedlich GmbH hat am 01. März 2018 die Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens beim Amtsgericht Bayreuth beantragt.
Das Gericht hat diesen Antrag positiv beschieden und mit Beschluss vom selben Tag die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die Geschäftsführung wird bei der Durchführung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens durch das Team von Herrn Rechtsanwalt Stefan Ettelt insolvenzrechtlich begleitet. Die betriebswirtschaftliche Restrukturierung des Unternehmens übernimmt die ABG Consulting-Partner mit ihrem Geschäftsführer Simon Leopold.

Das operative Geschäft des Speditionsunternehmens mit seinen 185 Mitarbeitern wird aktuell vollumfänglich fortgeführt. Der Mittelständler war in den vergangenen Jahren stark gewachsen und verfügt operativ über einen gesunden Kern. Krisenursachen waren insbesondere hohe Außenstände bei einem Großkunden, so dass sich die Geschäftsführung entschlossen hat, den Schritt in ein strukturiertes Eigenverwaltungsverfahren zu gehen.

Das Unternehmen beabsichtigt, nach einer notwendigen Neuausrichtung das Verfahren durch Insolvenzplan noch in diesem Jahr abzuschließen und damit in den Verbund der Wedlich-Gruppe zurückzukehren.
HDG Hoteldienstleistungsgesellschaft Heinecke & Blaufuü mbH startet Eigenverwaltungsverfahren
Die in Erfurt ansässige HDG Hoteldienstleistungsgesellschaft Heinecke & Blaufuß mbH ist ein deutschlandweit operierender Personaldienstleister für Hoteldienstleistungen, insbesondere dem sogenannten housekeeping.
Mit 212 Mitarbeitern ist das Unternehmen für den kompletten Dienstleistungservice im Bereich der Zimmeraufbereitung und Zimmerreinigung an insgesamt 13 Hotelstandorten beauftragt.

Auf dem Unternehmen lastende Altverbindlichkeiten machten es erforderlich, einen vorhandenen gesunden operativen Kern durch eine gezielte Investorensuche zu restrukturieren. Das Unternehmen hat sich daher entschlossen, frühzeitig die gerichtliche Sanierungsoption zu nutzen. Dabei wurde die Gesellschaft durch den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt umfassend beraten und unterstützt.

Das Amtsgericht Erfurt hat am 26.02.2018 antragsgemäß die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Sachwalter eingesetzt.

Ziel der Geschäftsführung und des Sanierungsteam ist es, eine zeitnahe Sanierungslösung zu erarbeiten, die nicht nur den Bestand der Arbeitsplätze und damit die Bindung der Fachkräfte an das Unternehmen gewährleistet, sondern auch die langjährig gewachsenen guten Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern absichert.
Das Jahr 2017 war ein erfolgreiches Jahr - wir sind gespannt auf 2018 !
Wir wünschen zunächst unseren Kooperationspartnern ein gesundes & frohes neues Jahr und freuen uns auf die weitere positive Zusammenarbeit.
Auch im Jahr 2017 konnte unsere Kanzlei in Restrukturierungsmandaten erfolgreich mitwirken. Es wurden insgesamt 21 Unternehmensinsolvenzen eingeleitet und begleitet. Dabei auch zwei Großverfahren mit jeweils über 100 Beschäftigten. Drei der Verfahren konnte unsere Kanzlei im Rahmen der Eigenverwaltung proaktiv mitgestalten, zwei Verfahren konnten erfolgreich durch Insolvenzpläne abgeschlossen werden.

Auch ist es uns in diesem Jahr wiederum gelungen, ein Bauunternehmen in der Eigenverwaltung fortzuführen und zu sanieren!

Für die sehr angenehme Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern möchten wir uns ausdrücklich bedanken.

Wir freuen uns auf das Jahr 2018 und sind uns sicher, dass es uns wiederum gelingen wird, zahlreiche spannende Restrukturierungsfälle zu initiieren, mitzugestalten und erfolgreich abzuschließen.

P.S. Unsere Kanzlei hat mittlerweile in über 30 Gläubigerausschüssen aktiv mitgewirkt und Gläubiger- oder Schuldnerinteressen proaktiv vertreten.
2017
Eichsfelder Fleisch- und Wurstwarenspezialist startet gerichtliche Restrukturierung!
Die im Thüringischen Eichsfeld beheimateten Unternehmen Eichsfelder Zentralschlachthof GmbH und DÜN-FLEISCH GmbH gehören zum Verbund der Fleischunion Michael Wagner GmbH.
Der Zentralschlachthof ist einerseits spezialisiert auf die zertifizierte Schlachtung im Bereich der im Eichsfeld speziell praktizierten sog. Warmfleischverarbeitung sowie der BIO-Fleischzerlegung. Die DÜN-FLEISCH ist ein Fleisch- und Wurstwarenunternehmen, welches sich auf die Verarbeitung von Warmfleisch und die Herstellung Eichsfelder Traditionsmarken, wie den "Feldgieker" oder die "Eichsfelder Stracke" spezialisiert hat. Die Unternehmensgruppe beschäftigt dabei ca. 130 Mitarbeiter. Die Insolvenzantragstellung der gesamten Unternehmensgruppe war notwendig geworden, da zum einen ein immer stärker werdender Preisdruck in der Fleischbranche, aber auch ein verändertes Kundenverhalten hin zu preiswerteren Kaltfleischprodukten organisiert werden mussten. Die notwendigen Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen werden nunmehr durch die Geschäftsführung, begleitet durch den erfahrenen Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt und dem vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter, eingeleitet und umgesetzt. Ziel ist es, die Gruppe insgesamt im Rahmen eines Insolvenzplans zu sanieren und damit das Traditionsunternehmen - unter Einschluss aller Arbeitsplätze - als einen der modernsten Schlachthöfe in Thüringen und darüber hinaus einen der bekanntesten Fleisch- und Wurstwarenspezialisten zu erhalten.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Projektverantwortlich)
Rechtsanwältin Julia Schilling
EDer Betriebsrat blockiert die Betriebsschließung in der Insolvenz - was tun?
Der Insolvenzverwalter steht oft vor der notwendigen Entscheidung, den Geschäftsbetrieb einzustellen und den Betrieb zu schließen, sowie die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter zu kündigen.
Ein im Betrieb vorhandener Betriebsrat kann durch seine Blockadehaltung einen erheblichen Zeitverlust provozieren, in dem der beabsichtigten Betriebsstilllegung die notwendige Zustimmung verweigert wird. Im Regelfall muss der Arbeitgeber dann ein Einigungsstellenverfahren durchführen, da anderenfalls Nachteilsausgleichsansprüche der gekündigten Arbeitnehmer entstehen und damit die Masse erhebliche belastet würde. In der Insolvenz hat der Gesetzgeber durch die Vorschrift des § 122 InsO dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit zur Abkürzung dieses Verfahrens gegeben, in dem bereits 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn mit dem Betriebsrat über die beabsichtigte Betriebsschließung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht beantragt werden kann. Die Vorschrift soll die Gläubiger vor einer unnötigen Mehrbelastung der Insolvenzmasse schützen. Das relativ unbekannte und kaum praktizierte Verfahren ist aber ein probates Mittel, die Blockadehaltung des Betriebsrates kurzfristig und kostengünstig zu durchbrechen. Die Insolvenz- Arbeitsrechtsabteilung unserer Kanzlei hat aktuell ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Halle (Az. 8 BV 41/17) durchgeführt und innerhalb von nur 4 Wochen nach Antragstellung die notwendige Zustimmung des Betriebsrates durch das Arbeitsgericht ersetzt. Die erstinstanzliche Entscheidung ist mit Verkündung rechtskräftig, da das Arbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht regelmäßig nicht zulässt. Damit können unmittelbar im Nachgang die Kündigungen der Mitarbeiter ausgesprochen werden und zwar ohne die Masse mit den immensen Kosten eines Einigungsstellenverfahrens oder gar von Nachteilsausgleichsansprüchen zu belasten. Die Zeitkomponente ist ein weiterer erheblicher Vorteil dieses Verfahrens.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Restrukturierungsverfahren der SKV Kita gGmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Mai 2016 musste die SKV Kita gGmbH, ein freier Träger von 14 Kindertagesstätten mit 230 Mitarbeitern, wegen einer streitigen Rückforderung der Stadt Halle (Saale) ein Insolvenzverfahren beantragen.
Der eigenverwaltenden Schuldnerin gelang es gemeinsam mit dem Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt, einen Investorenprozess erfolgreich abzuschließen. In dessen Ergebnis hat ein anderer freier Träger, die VOLKSSOLIDARITÄT Saale-Kyffhäuser e.V, den gesamten Geschäftsbetrieb einschließlich aller Kindertagesstätten, Horteinrichtungen und aller 230 Mitarbeiter übernommen. Dabei konnte für die Gläubiger ein besonderer Erfolg erzielt werden, da der höchstbietende Investor bereit war, einen erheblichen 7-stelligen Betrag für den immateriellen Wert des Schuldnerunternehmens zu zahlen. Das Verfahren wird nunmehr in Eigenverwaltung abgewickelt, wobei insbesondere noch Rechtsstreitigkeiten im Interesse der Gläubiger mit der Stadt Halle (Saale) zu führen sind.

Bereits jetzt kann von einer überdurchschnittlich hohen Quote für die Gläubiger (ca. 80 Prozent) ausgegangen werden, bei Obsiegen der Rechtsstreitigkeiten gar mit einer Vollbefriedigung aller Gläubiger.
Maschinenbauunternehmen PAATZ Viernau GmbH startet Restrukturierungsverfahren
Die PAATZ Viernau GmbH ist ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit Sitz in Thüringen.
Als Hersteller von Mehrspindelbohrköpfen, Vorrichtungen, Bearbeitungseinheiten, Sondermaschinen und Baugruppen für Werkzeugmaschinen beliefert die Firma PAATZ Viernau GmbH hauptsächlich namenhafte deutsche Automobilbauer und deren Zulieferer. Die schwierige Wirtschaftslage im Automotivbereich, die Verzögerung geplanter Aufträge, lange Projektlaufzeiten und ausgereizte Zahlungsziele verursachen die Krise des Unternehmens.

Trotz voller Auftragsbücher bereitete daher die Auftragsvorfinanzierung dem Mittelständler in den letzten Wochen erhebliche Schwierigkeiten. In enger Abstimmung mit den begleitenden Bankinstituten hat die PAATZ Viernau GmbH am 29.03.2017 einen Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens beim Amtsgericht Meiningen gestellt. Die Geschäftsleitung wurde dabei durch den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt maßgeblich unterstützt und begleitet. Das Amtsgericht Meiningen hat den Antrag zugelassen und auch den vorgeschlagenen vorläufigen Gläubigerausschuss antragsgemäß eingesetzt. Gemeinsam mit dem vom Gericht eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter wird nunmehr die Geschäftsführung unter Begleitung des Sanierungsberaters Rechtsanwalt Ettelt bereits im Eröffnungsverfahren die Weichen für eine Neustrukturierung der Gesellschaft mit dem Ziel des Erhalts des Unternehmens und der 123 beschäftigten Mitarbeiter stellen.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt als Projektleiter
Rechtsanwältin Julia Schilling (Insolvenzrecht)
Wirtschaftsprüfer Holger Kunz
Eigenverwaltungsverfahren der Erntebrot GmbH nach Insolvenzplanannahme erfolgreich beendet
Ende Februar 2016 musste die Großbäckerei Erntebrot GmbH aufgrund akuter wirtschaftlicher Schwierigkeiten Insolvenzantrag vor dem Amtsgericht Chemnitz stellen.
Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt begleitete die Gesellschaft von Anfang an im Rahmen des gerichtlichen Sanierungsverfahrens. Mit Zustimmung des eingesetzten Gläubigerausschusses wurde das Verfahren Ende April 2016 in Eigenverwaltung eröffnet. Bis Ende des Jahres konnte das gemeinsam mit der Geschäftsleitung und dem eingesetzten Sachwalter entwickelte Sanierungskonzept umgesetzt und die Gesellschaft restrukturiert werden. Von ursprünglich 74 Filialen bleiben 39 Kernfilialen erhalten. Die Belegschaft wurde von 340 Mitarbeitern auf den notwendigen Bedarf von 220 Mitarbeitern angepasst.

Der geschäftsführende Gesellschafter und die Geschäftsführerin haben im Rahmen eines durch die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt erstellten Insolvenzplans den Gläubigern ein Angebot zum Erhalt und Fortbestand des Unternehmens unterbreitet.

Mit überwältigender Mehrheit hat die Gläubigerversammlung in allen 5 gebildeten Gruppen einstimmig den Insolvenzplan am 17.01.2017 angenommen, der Insolvenzplan ist seit dem 01.02.2017 rechtskräftig.

Damit konnte in einem straffen Zeitraum von nur 11 Monaten im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens nach § 270a InsO eine Großbäckerei in einem sehr schwierigen Marktumfeld und bei äußerst schwierigen Marktbedingungen durch die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt saniert und restrukturiert werden.

Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt als Projektleiter
Rechtsanwältin Julia Schilling (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Gewerbemietrecht)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Arbeitsrecht)
Wirtschaftsprüfer Holger Kunz
2016 - Wir ziehen Bilanz
Das vergangene Jahr war in der Restrukturierungsbranche kein Einfaches. Viele Insolvenzverwalterkanzleien mussten sinkende Zahlen an neuen Insolvenzverfahren feststellen. Ein härterer Wettbewerb und ein Umbruch am Beratermarkt prägten das abgeschlossene Kalenderjahr.
Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt hat sich hier gegen den Trend am Markt entwickelt. Mit 33 Unternehmensinsolvenzen, darunter 7 Eigenverwaltungsverfahren und 3 Schutzschirmverfahren, gehört Kulitzscher & Ettelt zu einer der führenden Restrukturierungskanzleien in Deutschland. Mit 2 Verfahren konnte unsere Kanzlei in die JUVE-Liste der 50 größten Unternehmensinsolvenzen in Deutschland - dort Platz 27 und Platz 41 - Einzug halten.

Viele der Verfahren konnten auch erfolgreich abgeschlossen werden. Unsere Kanzlei hat insbesondere 5 Insolvenzpläne eingereicht, von denen bis zum Jahresende bereits 3 Pläne durch die Gläubigerversammlungen angenommen und damit die Verfahren jeweils erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Erwähnen möchten wir auch insgesamt 9 vorbereitete, eingeleitete und vollzogene Insolvenzverfahren aus dem Bereich der Großinsolvenz der KTG Agrar-Gruppe. Gerade im Tiefkühlbereich ist es mit den dort eingesetzten Sachwaltern gelungen, die Unternehmen zu restrukturieren, gerichtlich zu sanieren und im Rahmen eines Investorenprozesses unter Beibehaltung maßgeblicher Arbeitnehmerzahlen fortzuführen und zu übertragen.

Unsere Kanzlei möchte sich an dieser Stelle bei Ihnen als unsere Kooperationspartner ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2016 bedanken. Wir freuen uns, die Zusammenarbeit auch im neuen Jahr fortsetzen zu dürfen und stehen Ihnen als kompetenter Partner in gerichtlichen Restrukturierungssachen jederzeit gern zur Verfügung.

Stefan Ettelt
Rechtsanwalt
geschäftsführender Partner
2016
Sanierung der Dietmar Mothes Bau GmbH erfolgreich abgeschlossen - Gläubiger stimmen dem Insolvenzplan einstimmig zu !
Das Traditionsunternehmen Dietmar Mothes Straßen- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Chemnitz ist ein auf Tiefbauarbeiten spezialisiertes Unternehmen des Baugewerbes.
Mit ca. 80 Beschäftigten werden in Chemnitz und im gesamten Freistaat Sachen Tiefbauprojekte spezialisiert durchgeführt. Nachdem das Unternehmen im Oktober 2015 den Schritt der gerichtlichen Sanierung gehen musste, standen hinter dem Fortbestand einer Baufirma in der Insolvenz viele Fragezeichen. Dem Sanierungsspezialisten und Partner der Kanzlei Rechtsanwalt Stefan Ettelt ist es gemeinsam mit seinem Team und dem beauftragten Sachwalter gelungen, das Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Praktisch alle Arbeitsplätze konnten erhalten werden und das Unternehmen wurde in Eigenverwaltung vollwerbend am Markt in der Insolvenz fortgeführt. Im Rahmen eines von Anfang an angestrengten M&A-Prozesses - beauftragt war hier die Wirtschaftsprüferkanzlei eXnet audit gmbH mit Herrn Wirtschaftsprüfer Kunz - konnte ein namenhafter strategischer Investor gefunden werden, der sich zukünftig am Unternehmen beteiligt und gemeinsame Synergien entwickelt. Der Gläubigerversammlung konnte daher am 27. Oktober 2016 ein Insolvenzplan zur Abstimmung vorgelegt werden, dem alle 5 Gläubigergruppen einstimmig zustimmten. Hohe Loyalität zum Unternehmen, frühzeitig richtige Weichenstellungen im Sanierungsprozess und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie der gute Ruf des Unternehmers ermöglichten vorliegend eine erfolgreiche Sanierung.

Beteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt - geschäftsführender Partner
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Wirtschaftsprüfer Holger Kunz
FZ Foods AG restrukturiert sich !
Die in Ringleben / Thüringen ansässige FZ Foods AG hat am 07. Juli 2016 Antrag auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt.
Die Gesellschaft ist eine der führenden deutschen Hersteller von Tiefkühlprodukten. Unter der Marke "Frenzel" stellt der Mittelständler mehr als 200 Produkte her und verkauft diese in 17 Ländern.

Mit 140 Mitarbeitern konnten im vergangenen Jahr 29 Mio EUR Umsatz erzielt werden.Der Vorstand der FZ Foods AG wird bei der Durchführung der Eigenverwaltung durch das Team des Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt unterstützt.

Das Amtsgericht Mühlhausen hat den Anträgen gem. § 270 a InsO vollumfänglich entsprochen, der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss die Eigenverwaltung und den vorläufigen Sachwalter einstimmig bestätigt.

Die notwendige Restrukturierung kann damit beginnen.

Beteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt - geschäftsführender Partner
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Wirtschaftsprüfer Holger Kunz
Spedition Blättermann im Schutzschirmverfahren erfolgreich saniert
Die im Thüringischen Artern ansässige Spedition Blättermann war aufgrund der Insolvenz des Fahrradherstellers MIFA selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Nach Einreichung des Schutzschirmantrages im Januar 2016 und fristgerechter Einreichung des Insolvenzplans mit Verfahrenseröffnung, konnte die gerichtliche Sanierung mit Annahme des Insolvenzplans in der Gläubigerversammlung bereits Mitte Mai 2016 erfolgreich abgeschlossen werden. Hausbank und Leasinggeber haben im Insolvenzplan der Fortsetzung der - vormals aufgekündigten - Geschäftsbeziehungen uneingeschränkt zugestimmt.

Der geschäftsführende Gesellschafter konnte während des Schutzschirmverfahrens nicht nur sämtliche Arbeitskräfte im Unternehmen halten, sondern vielmehr auch die Geschäftsbeziehungen mit neuen, strategisch wichtigen Partnern ausbauen.

Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt hat den Insolvenzplan im Schutzschirmverfahren iniziiert, eingereicht, das Verfahren im Rahmen der angeordneten Eigenverwaltung begleitet und den Insolvenzplan aufgestellt und in der Gläubigerversammlung erfolgreich zur Abstimmung gebracht.

Beteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt - geschäftsführender Partner
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Wirtschaftsprüfer Holger Kunz
Schutzschirmverfahren für die SKV Kita gGmbH gestartet
Das Amtsgericht Halle hat am 09.05.2016 das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren betreffend der SKV Kita gGmbH angeordnet.
Die Gesellschaft, welche 10 Kindertagesstätten und 4 Horteinrichtigungen in Halle mit über 2000 Kindern betreut und aktuell 250 Mitarbeiter beschäftigt, befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise.

Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt, in Person des geschäftsführenden Partners Rechtsanwalt Ettelt, hat das Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO im Auftrag der Gesellschaft iniziiert und eingeleitet. Das Amtsgericht Halle ist dem Antrag uneingeschränkt gefolgt und auch den von der Gesellschaft vorgeschlagenen vorläufigen Sachwalter eingesetzt.

Ziel des angestrebten gerichtlichen Sanierungsverfahrens wird es sein, durch den vorzulegenden und mit den Gläubigern abgestimmten Insolvenzplan die Gesellschaft zu sanieren, alle Arbeitsplätze im Unternehmen zu erhalten und damit die SKV Kita gGmbH als größten freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtigungen der Stadt Halle zu erhalten.
Erntebrot GmbH strebt Sanierung in Eigenverwaltung im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens an
Die Erntebrot GmbH, eine Großbäckerei mit Sitz in Döbeln / Sachsen, hat am 24.02.2016 einen Antrag auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren vor dem Amtsgericht Chemnitz gestellt.
Die Gesellschaft, welche aktuell 347 Mitarbeiter beschäftigt, wurde im Jahr 1990 gegründet und ist sowohl auf dem regionalen, als auch auf dem überregionalen Markt tätig. Das spezialisierte Unternehmen beliefert über 70 eigene Filialen mit Brot- und Backwaren, aber auch Konditoreiartikeln.

Das Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise, welche insbesondere aus einem verschärften Wettbewerb, dem Verdrängungswettbewerb im Vorkassenbereich der Supermärkte, aber auch aus der Einführung des Mindestlohngesetzes, resultieren. Die Geschäftsführung hat hierauf unmittelbar reagiert und bereits im Jahr 2015 die ersten wichtigen Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens eingeleitet. Nach intensiver Abwägung aller in Betracht kommenden Sanierungsoptionen hat sich die Geschäftsführung der Gesellschaft dazu entschieden, die eingeleiteten Sanierungsschritte im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung erfolgreich zu beenden. Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt hat daher gemeinsam mit der Geschäftsführung am 24.02.2016 einen Insolvenzantrag vor dem Amtsgericht Chemnitz gestellt, das Gericht ist am 25.02.2016 allen Anträgen nachgekommen und hat die beantragte vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Auch der vorgeschlagene Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Dieser hat in seiner 1. konstituierenden Sitzung der Fortführung des Geschäftsbetriebs uneingeschränkt zugestimmt. Wichtigstes Ziel des Verfahrens wird es sein, gemeinsam mit dem vom Gericht eingesetzten vorläufigen Sachwalter und in enger Abstimmung mit den Gläubigern der Gesellschaft, das Unternehmen zu stabilisieren, notwendige Teilbereiche neu zu strukturieren und die Arbeitsplätze im Unternehmen weitestgehend zu erhalten. Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt wird diesen Weg der Geschäftsleitung als Sanierungsberater im Rahmen der Eigenverwaltung proaktiv begleiten.
Schutzschirmverfahren der Hilfe für das behinderte Kind Bayreuth gGmbH - ein Tochterunternehmen der Diakonie Bayreuth - erfolgreich beendet
Das erst Ende August 2015 eingeleitete Schutzschirmverfahren über das Vermögen der Hilfe für das behinderte Kind Bayreuth gGmbH konnte am 21.01.2016 bereits wieder erfolgreich beendet werden.
Die Gläubigerversammlung hat im Erörterungs- und Abstimmungstermin den vom Unternehmen gemeinsam mit dem Sanierungsberater, Rechtsanwalt Stefan Ettelt, erstellten Insolvenzplan in allen 5 gebildeten Gruppen mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Neben einer Neuorganisation des Unternehmens und einer Neustrukturierung der Gesellschaft auf Gesellschafterebene, ist besonders hervorzuheben, dass die ganz überwiegende Anzahl der 212 Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten bleiben konnten. Im Ergebnis konnte durch den Insolvenzplan den Gläubigern eine außergewöhnliche Quote von 69 % angeboten werden.

Mit Aufhebung des Insolvenzverfahren, mit welcher spätestens im März 2016 gerechnet wird, kann das Unternehmen saniert und neustrukturiert und insbesondere befreit von finanziellen Altlasten seinen wichtigen Aufgaben im Bereich der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung in Bayreuth nachgehen.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde während des Schutzschirmverfahrens durch folgendes Team unterstützt:

Rechtsanwalt: Stefan Ettelt
Rechtsanwältin: Julia Schilling
Rechtsanwältin: Stefanie Blümke
Wirtschaftsprüfer: Holger Kunz

- sämtlichst Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt -

P.S. Das Verfahren befindet sich auf Platz 43 der 50 größten Insolvenzverfahren der Juve-Liste für das Jahr 2015 wieder
2015
100 Unternehmensinsolvenzen - ein Erfahrungsbericht
Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt hat soeben ihr 100. Unternehmerinsolvenzverfahren seit Einführung des ESUG im Jahr 2012 eingeleitet. Wir sind damit eine der bundesweit führenden Beraterkanzleien.
Unsere Expertise liegt auf einer dem Unternehmen gerecht werdenden qualifizierten Antragstellung, einer intensiven rechtlich versierten Begleitung des Unternehmers in der gerichtlichen Sanierung, insbesondere in der Form der Eigenverwaltung, sowie der Insolvenzplanerstellung für das antragstellende Unternehmen.

100 durchgeführte Insolvenzverfahren, darunter 11 sog. Schutzschirmverfahren und 18 Eigenverwaltungsverfahren dokumentieren einen fundierten Erfahrungswert, welchen die erfolgreiche gerichtliche Sanierung zwingend voraussetzt. Gemeinsam mit den Unternehmen sanieren wir dieses in enger Abstimmung mit den eingesetzten Sachwalter / Insolvenzverwalter und dem zuständigen Insolvenzgericht. Aktuell sind wir in 4 eröffneten Eigenverwaltungsverfahren über die Geschäftsführung des Unternehmens in die gerichtliche Sanierung eingebunden. Lassen Sie uns zukünftig diesen Erfahrungswert gemeinsam zum beiderseitigen Vorteil nutzen.
Schutzschirmverfahren für Tochtergesellschaft der Diakonie Bayreuth gestartet
Am 31.08.2015 hat das Amtsgericht Bayreuth das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren betreffend der Hilfe für das behinderte Kind gGmbH angeordnet. Die Gesellschaft, welche zum Verbund der Diakonie Bayreuth gehört und aktuell 212 Mitarbeiter beschäftigt, befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise.
Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt, in Person des geschäftsführenden Partners Rechtsanwalt Ettelt, hat das Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO im Auftrag der Diakonie Bayreuth iniziiert und eingeleitet. Das Amtsgericht Bayreuth ist dem Antrag uneingeschränkt gefolgt und hat auch den von der Diakonie Bayreuth vorgeschlagenen vorläufigen Sachwalter eingesetzt. Wichtiges Ziel des Verfahrens wird es sein, die für die Daseinsfürsorge notwendigen Teilbereiche der Gesellschaften neu zu strukturieren, damit zukünftig eine kostendeckende Betriebsfortführung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer Vielzahl von Arbeitsplätzen dauerhaft ermöglicht wird.

Im gesamten Restrukturierungsprozess befindet sich das Diakonische Werk Bayreuth und die Sanierungsberater der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt in engem Austausch mit dem Diakonischen Werk Bayern und der Evangelischen Landeskirche.
Berufung in den Gläubigerausschuss der BWF-Stiftung (Berlin)
Herr Rechtsanwalt Ettelt ist durch das Amtsgericht Charlottenburg am 17.07.2015 in den Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWF-Stiftung berufen worden.
Bei der sog. BWF-Stiftung handelt es sich tatsächlich um einen eingetragenen Verein. Das Handeln dieses Vereins stellt eine neue Dimension der sog. Anlegerbetrugsverfahren dar. 5.600 Anleger mit Forderungen in Höhe von ca. 57 Mio EUR sind betroffen. Die sog. Stiftung handelte mit Gold, welches an die Anleger verkauft und angeblich bei der Stiftung eingelagert wurde. Das Landeskriminalamt ist bereits seit Februar 2015 involviert, das Vermögen wurde zu diesem Zeitpunkt bereits arrestiert. Das Insolvenzverfahren wurde durch einen Antrag der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt eingeleitet, die Kanzlei beantragte auch die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses. Das Amtsgericht Charlottenburg hat beiden Anträgen erfolgreich stattgegeben. Damit konnte ein geordnetes Verfahren für die Anleger und deren Vermittler garantiert werden.

Die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Ettelt in einem Anlegerbetrugsverfahren im Gläubigerausschuss erfolgte zum wiederholten Male. Bereits im Insolvenzverfahren der sog. INFINUS-Gruppe hat das Amtsgericht Dresden Herrn Rechtsanwalt Ettelt im April 2014 in den Gläubigerausschuss einer maßgeblichen INFINUS-Gesellschaft berufen.

Die Mitarbeit im Gläubigerausschuss ist für die Gläubiger eines Insolvenzverfahrens sehr bedeutsam. Dort werden nicht nur die verfahrensmaßgeblichen Entscheidungen frühzeitig getroffen, sondern die Gläubiger erhalten auch dort nur frühzeitig die für alle Gläubiger notwendigen Informationen, um eine bestmögliche Verfahrensart und -befriedigung herbeizuführen.

Neben mittlerweile 90 beantragten Insolvenzverfahren seit dem 01.03.2012, d. h. der Einführung des ESUG, ist die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt, insbesondere in der Person des Partners Rechtsanwalt Stefan Ettelt, bereits in 21 Gläubigerausschüssen aktiv beteiligt bzw. hat diese iniziiert.
Marken-Autohaus erfolgreich im Verfahren nach § 270 b InsO saniert
Der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt ist es gelungen, einen langwierigen Gesellschafterstreit durch Instrumente der Insolvenzordnung - konkret einem sog. Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO - zu beenden und damit das Unternehmen erfolgreich zu sanieren.
Die Ausgangslage war äußerst kompliziert. Die Gesellschafterstreitigkeiten wurden bereits mehrjährig über die Gerichte ausgetragen, hatten bereits enorme Beraterhonorare verursacht und die Geschäftsführung und Gesellschafter vom eigentlichen Tagesgeschäft abgehalten. Die Folge: Das Autohaus wurde drohend zahlungsunfähig.

Die Lösung: Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt leitete im Auftrag der Geschäftsführung ein sog. Schutzschirmverfahren ein und konnte im Rahmen der gerichtlich angeordneten 3-Monats-Frist zur Erstellung des Insolvenzplans die festgefahrenen Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern unter dem Druck des Verfahrens wieder beleben, moderieren und einem Ergebnis erfolgreich zuführen.

Noch innerhalb der Frist und vor Eröffnung des Verfahrens konnte eine Einigung der Gesellschafter erzielt werden und der Antrag wurde nach nur 2 Monaten der vorläufigen Eigenverwaltung zurückgenommen. Das Unternehmen wurde erfolgreich saniert, die Gesellschafter haben sich auseinandergesetzt, teilweise sind Gesellschafter aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Von der Öffentlichkeit konnte das Sanierungsverfahren weitgehend ferngehalten werden, das Amtsgericht hat die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung nicht veröffentlicht, so dass hier modernste Instrumente der Insolvenzordnung innovativ eingesetzt und erfolgreich angewandt wurden.

Das Projekt wurde von dem geschäftsführenden Partner der Kanzlei Rechtsanwalt Ettelt geleitet, er wurde unterstützt durch die Rechtsanwältinnen Schilling und Adam.