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Das Insolvenzverfahren um den Fortbestand der POSA Möbelsysteme GmbH & Co. Vertriebs KG kann aufgehoben werden.
Marienberg OT Satzung, Juni 2024
Das Insolvenzverfahren um den Fortbestand der POSA Möbelsysteme GmbH & Co. Vertriebs KG kann aufgehoben werden. Der am 07.03.2024 vorgelegte Insolvenzplan des Unternehmens zur nachhaltigen Sanierung wurde im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 02.05.2024 von den Gläubigern mehrheitlich angenommen und später vom Amtsgericht Chemnitz bestätigt. „Die Durchsetzung der Insolvenzplanlösung ist ein großer Erfolg für POSA und das Sanierungsteam. Der Betrieb kann nicht nur fortgeführt werden – mit Umsetzung der im Insolvenzplan festgelegten Maßnahmen kann der Polstermöbelhersteller auch neu gestärkt durchstarten“, so Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Er steht dem Unternehmen als Generalbevollmächtigter in allen insolvenzrechtlichen Fragen zur Seite und ergänzt: „Alle Beteiligten sind mit dem Ergebnis der gerichtlichen Sanierung zufrieden. Die Restrukturierung des Betriebs aus eigener Kraft stärkt allseits das Vertrauen in das Unternehmen und verbessert damit auch seine langfristige Perspektive.“

Sanierung in Eigenverwaltung sichert Fortführung
Der Plan sieht den Erhalt des Polstermöbelherstellers mit einer Filiale vor. Defizitäre Filialen wurden geschlossen, dennoch bleiben alle Arbeitsplätze erhalten. Ein weiteres Ziel des Insolvenzplans ist es, verschiedene Bereiche des Unternehmens zu straffen und das Geschäft neu zu strukturieren, um die Produktivität zu steigern. So soll der Produktionsfokus künftig verstärkt auf robusten Möbeln für den Pflegebereich liegen. Durch diese Spezialisierung soll die Produktion des Unternehmens effizienter gestalten werden. Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG, bestätigt: „POSA Möbelsysteme bietet ein gutes Beispiel dafür, wie ein Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung neu aufgestellt werden kann. Denn niemand kennt den Betrieb, die Kunden, Lieferanten und Partner sowie die Besonderheiten des Marktes besser als die langjährige Geschäftsführung. Dadurch konnte das operative Geschäft trotzt der besonderen Lage ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.“ Restrukturierungsexperte Leopold und sein Team waren für die kaufmännische Begleitung, das Controlling und die Umsetzung des Sanierungskonzepts verantwortlich.

Wie es zur Liquiditätskrise kam
POSA Möbelsysteme ist seit 30 Jahren fest in der Region verankert. Als Hersteller von Polstermöbeln ist das sächsische Unternehmen unter anderem für die Wertigkeit und Individualität seiner Produkte bekannt. Trotz seiner festen Verortung im Markt und der Region war POSA durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Turbulenzen geraten. So mussten die Vertriebs- und Akquiseaktivitäten 2020 und 2021 aufgrund von Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. Darüber hinaus führten die Lockdown-bedingten Schließungen der Möbelgeschäfte zu Umsatzeinbußen. Hinzu kamen die Kaufzurückhaltung der Endkunden aufgrund von Energiekrise und Inflation sowie die Belastung durch gestiegene Rohstoff-, Energie- und Transportkosten. POSA war somit nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Mittel zur Tilgung der fälligen Verbindlichkeiten aufzubringen und beantragte am 27.03.2023 ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung. Ziel war es, den Bestand des Unternehmens zu sichern und die Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht zu gefährden. „Trotz der Schieflage war das Unternehmen im Kern gesund und die Geschäftsführung wollte mit dem Verfahren die Chance auf eine langfristige Sanierung nutzen. Mit der Umsetzung der im Insolvenzplan festgelegten Maßnahmen kann diese nun fortgesetzt werden“, unterstreicht Rechtsanwalt Christian Krönert von der Kanzlei VOIGT SALUS. Er war im eigenverwalteten Verfahren des sächsischen Unternehmens zum Sachwalter bestellt worden und überwachte die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger.

Mehr Informationen: www.posa.de