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Führender Hersteller für technische Gestricke in Deutschland, STS Textiles, in der Eigenverwaltung: Textilproduzent stellt sich über gerichtliche Sanierung neu auf
Grünbach, 01.07.2024 2024
Die STS Textiles GmbH & Co. KG nutzt ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung, um sich zu restrukturieren. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Chemnitz auf Antrag des Unternehmens mit Beschluss vom 03. Juni 2024 angeordnet. STS ist unter anderem ein führender deutscher Hersteller in den Marktsegmenten Matratzenbezugsstoffe und Bezugsstoffe für den Fahrzeugbau. Das Unternehmen geriet durch vermehrte Kundeninsolvenzen, Verzögerungen in der Abnahme von Aufträgen und bei der Erstattung von Steuerguthaben in eine prekäre Lage.

Die gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung erlaubt es dem Geschäftsführer Markus Tutsch, das operative Geschäft auch während des Verfahrens weiter zu leiten. Zugleich wird er von Sanierungsspezialisten bei der Neuaufstellung unterstützt. „Unser vorrangiges Ziel ist es, unseren Produktionsstandort für technische Gestricke in Grünbach und die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Zugleich wollen wir einen Kompromiss mit unseren Gläubigern finden. Dazu arbeiten wir gemeinsam mit externen Spezialisten an der Umsetzung eines Sanierungs- und Restrukturierungskonzepts. Damit wir das umsetzen können, brauchen wir natürlich die Unterstützung unserer Mitarbeiter, Kunden und Partner. Wir haben diese bereits über die aktuelle Situation informiert und sind sehr erfreut über den großen Rückhalt, den wir dabei von allen Seiten für das Verfahren bekommen haben“, berichtet STS-Geschäftsführer Tutsch.

Unterstützung erhält das Unternehmen zudem von Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Er steht dem Textilproduzenten als Generalbevollmächtigter zur Seite und begleitet das Unternehmen somit in allen insolvenzrechtlichen Fragen. „Trotz der aktuell schwierigen Lage besitzt die STS Textiles GmbH & Co. KG einen gesunden operativen Kern, einen treuen Kundenstamm und ein solides Geschäftsmodell. Davon ist offensichtlich auch das Amtsgericht Chemnitz überzeugt. Andernfalls hätte es kaum die moderne gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung angeordnet. Auch aufgrund dessen bin ich sehr zuversichtlich, dass wir im Sanierungsteam hier in absehbarer Zeit eine Lösung für den langfristigen Erhalt des Unternehmens finden werden“, so Generalbevollmächtigter Rechtsanwalt Ettelt.

Eine wichtige Voraussetzung für die Restrukturierung wurde bereits geschaffen: Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt aufrechterhalten; Aufträge und Lieferungen werden in gewohntem Umfang ausgeführt. Außerdem sind die Löhne und Gehälter der Belegschaft durch das vorfinanzierte Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit für die Monate Mai, Juni und Juli sicher.

Komplexe Gemengelage macht Sanierung unvermeidbar
STS ist nicht nur im Marktsegment der Matratzenbezugsstoffe ein führender deutscher Hersteller, das Unternehmen aus dem sächsischen Grünbach stellt darüber hinaus auch Bezugsstoffe für den Fahrzeugbau und weitere technische Textilien her. Seit der Gründung 2008 hat sich der Betrieb einen Namen in der Branche gemacht; dennoch häuften sich in letzter Zeit die Hürden für das Unternehmen. „Auch in der Vergangenheit haben wir Phasen mit unterschiedlich starker Nachfrage erlebt und konnten diese erfolgreich bewältigen. In diesem Jahr war die Lage durch Insolvenzen auf Kundenseite und einem zuletzt auftretenden Rückgang der Bestellungen aber besonders schwierig“, so Geschäftsführer Tutsch. Die Umstände hätten zu einem hohen Lagerbestand bei gleichzeitig schwachem Umsatz geführt. Zusammen mit dem Ausbleiben von dem Unternehmen zustehenden Steuererstattungen in erheblichen Umfang führte dies zu einer komplexen Gesamtsituation. Die parallel auftretenden Schwierigkeiten konnten nicht mehr losgelöst voneinander bewältigt werden, die Liquidität des Unternehmens geriet unvermeidlich unter Druck. Durch die Beantragung der Eigenverwaltung hatte der Geschäftsführer den Schritt in eine Sanierung und die Möglichkeit zum langfristen Erhalt des Standortes geebnet.

„In den kommenden Wochen und Monaten werden die aussichtsreichsten Ansatzpunkte im Rahmen des Sanierungs- und Restrukturierungskonzepts zu prüfen und umzusetzen sein. Ich bin überzeugt, dass die finanz- und leistungswirtschaftliche Neuaufstellung des Unternehmens damit dauerhaft gelingen kann“, sagt Ramona Olenizak von der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. Die Prokuristin unterstützt mit ihrem Team STS im Bereich Controlling und betriebswirtschaftliche Beratung. Zum vorläufigen Sachwalter in dem Eigenverwaltungsverfahren wurde vom Amtsgericht Chemnitz Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich von der Kanzlei Stapper | Jacobi | Schädlich Rechtsanwälte bestellt. Er überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. „Bei allen beteiligten Parteien lässt sich ein ganz klarer Lösungswille erkennen. Das Unternehmen treibt seine Sanierung voran und auf Gläubigerseite sehe ich das in diesem Kontext nötige Vertrauen, den Pragmatismus und die Lösungsbereitschaft. Damit sind die Grundvoraussetzungen für ein nachhaltiges Verfahren und eine langfristige Perspektive des Unternehmens gegeben“, so der vorläufige Sachwalter.