Mit seinem Beschluss vom 1. Juni 2023 kam das Amtsgericht Bayreuth dem Antrag auf eine gerichtliche Sanierung des Jean-Paul-Vereins Bayreuth e. V. nach. Der gemeinnützige Verein befindet sich damit aktuell in einem sogenannten vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren. „Wir haben uns diese Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht. Aber letztlich war der Antrag in der derzeitigen Situation ein notwendiger Schritt, um der Verantwortung für all die Menschen, die unserer Unterstützung bedürfen, langfristig gerecht zu werden. Die zahlreichen Krisen der letzten Zeit sind auch an unserem Verein nicht spurlos vorübergezogen. Durch das moderne Sanierungsverfahren nutzen wir nun die Möglichkeit, uns neu und stabil für die Zukunft aufzustellen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über das Verfahren informiert – alle stehen geschlossen hinter unserem Verein. Das gibt uns die nötige Kraft und Zuversicht für die kommenden Aufgaben“, sagt Dr. Franz Sedlak, geschäftsführender Vorstand des Jean-Paul-Vereins. Durch die Eigenverwaltung hat er die Möglichkeit, das operative Geschäft des Vereins weiterhin zu leiten, während in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsteam eine Lösung für die momentane Situation gefunden wird. Besonders der Fachkräftemangel und die Belastungen durch die hohen Energiekosten haben den gemeinnützigen Einrichtungen des Trägers zuletzt zugesetzt.
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