Eigenverwaltungsverfahren für die Sächsische SANDSTEINWERKE GmbH gestartet
Mit Beschluss vom 26.01.2023 hat das Amtsgericht Dresden dem Antrag der Sächsischen SANDSTEINWERKE GmbH stattgegeben. Das Verfahren wurde am 30.03.203 eröffnet und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Dem Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt wurde durch das Unternehmen Generalvollmacht erteilt. Er begleitet mit seinem Team die notwendig gewordene Restrukturierung des Unternehmens von Beginn an. Das Traditionsunternehmen, der Elbsandstein ist ein Sächsisches Kulturgut, sah prognostisch aufgrund äußerer Umstände, wie Energie- und Materialpreiserhöhungen, fehlende öffentliche Aufträge im Bausektor usw., eine latente Gefahr für das Unternehmen. Mit dem eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahren möchte das Unternehmen dem entgegenwirken und den Betrieb wieder zukunftsträchtig aufstellen. Die ca. 70 Mitarbeiter stehen geschlossen hinter dem Unternehmen und sind spezialisiert auf die Gewinnung, die Verarbeitung und künstlerische Gestaltung des Elbsandsteins.
Das Unternehmen, welches in der Vergangenheit zahlreiche namenhafte Bauwerke mitgestalten durfte, so etwa die Dresdner Frauenkirche, dem Brandenburger Landtag oder das Braunschweiger Schloss, strebt gemeinsam mit seinen Gläubigern eine Insolvenzplanlösung an.
Insolvenzplanlösung für "PILZ" GmbH
Das Team um den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt ist es gelungen, den in Finsterwalde ansässigigen Metallbearbeitungsbetrieb PILZ GmbH erfolgreich zu sanieren.
Die Gläubiger stimmten in der abschließenden Versammlung vor dem Amtsgericht Cottbus der erarbeiteten Insolvenzplanlösung einstimmig zu, so dass das Verfahren nunmehr kurzfristig beendet werden kann. In einem spannenden Verfahren war es nicht nur gelungen, das Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage fortzuführen und insbesondere wichtige Automotivkunden dem Unternehmen zu erhalten, sondern darüber hinaus auch einen regionalen strategischen Investor zu finden. Damit konnten alle 40 Arbeitsplätze und der Standort in Finsterwalde erhalten werden.
Das gerichtliche Eigenverwaltungsverfahren des Unternehmens war notwendig geworden, nachdem die durch die Coronakrise, die erhöhten Energiekosten und gestiegenen Materialpreise in Schieflage geratene Passivseite des Unternehmens die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens in Zukunft massiv gefährdet hätte.