Pressemeldung

Folgen Sie uns auf Linkedin
Folgen Sie uns
Einzelhandelsfilialist in der Eigenverwaltung: Herzog & Bräuer nutzt gerichtliches Verfahren zur Neuaufstellung
Rötha/Leipzig, 01. Dezember 2025
Das Amtsgericht Leipzig hat für die Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG ein gerichtliches Sanierungsverfahren angeordnet: Mit Beschluss vom 10. November 2025 kam das Gericht damit dem Antrag von Geschäftsführer Frank Herzog auf eine Sanierung in Eigenverwaltung nach. Die wirtschaftliche Schieflage des Einzelhandelsfilialisten ist maßgeblich auf die unerwartet niedrigen Umsätze nach der Corona-Pandemie, die erhöhte Kaufzurückhaltung und den Anstieg der Allgemeinkosten zurückzuführen. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist es nun, Herzog & Bräuer zeitnah und nachhaltig neu aufzustellen, um den Fortbestand des Betriebs mit seinen 400 Arbeitsplätzen zu sichern. „Auch wenn der Schritt in die gerichtliche Sanierung schwerfällt, sehen wir das Verfahren als Chance für einen Neuanfang. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir unser Unternehmen gemeinsam mit einer klaren Sanierungsstrategie und einer fokussierten Ausrichtung wieder auf stabilen Kurs bringen können. Mein aufrichtiger Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ohne ihren motivierten Einsatz und ihre Loyalität könnten wir nicht durch diese Phase in Richtung Zukunft gehen“, bedankt sich Geschäftsführer Frank Herzog.

Die Perspektiven für eine nachhaltige Fortführung nach Abschluss des Sanierungsverfahrens sind gut: Der Geschäftsbetrieb läuft weiterhin ohne Einschränkungen. Das Unternehmen verfügt zudem über einen starken, gesunden Kern, auf dem aufgebaut werden kann. Erste wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung wurden bereits erfolgreich angestoßen: „Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind für die Monate November, Dezember und Januar durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Gleichzeitig stellt die Eigenverwaltung sicher, dass die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt und das operative Geschäft zielgerichtet steuern kann. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um Herzog & Bräuer zügig und langfristig zu sanieren. Unser Fokus liegt nun darauf, die vielversprechendsten finanziellen und operativen Maßnahmen zu identifizieren und konsequent umzusetzen“, so der Generalbevollmächtigte im Verfahren, Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Er und sein Team unterstützen den Filialisten in allen insolvenzrechtlichen Fragen.

Käuferzurückhaltung und Kostenanstieg
Herzog & Bräuer betreibt bundesweit 93 Fachgeschäfte, einen Outlet-Store sowie einen Onlineshop und bietet hochwertige Unterwäsche namhafter Marken wie mey, Triumph und Chantelle an. Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Die Erholung des Filialgeschäfts nach dem Ende der Pandemie blieb hinter den Erwartungen zurück – die Umsätze konnten nicht an das Vorkrisenniveau anknüpfen. Gleichzeitig stiegen die Kosten in nahezu allen Unternehmensbereichen deutlich an. Zudem führten die Zurückhaltung der Kundinnen und Kunden beim Einkauf und die sinkenden Besucherzahlen in den Filialen in den Jahren 2023 und 2024 zu einem fortschreitenden Liquiditätsabbau.

Die bereits eingeleiteten außergerichtlichen Maßnahmen konnten die Situation nicht mehr ausreichend verbessern. Um den Geschäftsbetrieb weiterhin vollumfänglich abzusichern und den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen, hat der Geschäftsführer nachvollziehbar und fristgerecht einen Antrag auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt.

Strategische Sanierung unter professioneller Begleitung
Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG, begleitet Herzog & Bräuer gemeinsam mit seinem Team kaufmännisch und erarbeitet zusammen mit der Geschäftsführung ein tragfähiges Sanierungskonzept. „Unsere Aufgabe ist es jetzt, die finanzielle Stabilität des Unternehmens abzusichern und die wirtschaftlichen Grundlagen für eine nachhaltige Zukunft zu schaffen. Zusammen mit der Geschäftsführung nehmen wir alle relevanten Stellschrauben unter die Lupe – von Kostenstrukturen über die EDV bis hin zur Filialstruktur. Auf dieser Basis entwickeln wir ein konkretes Maßnahmenpaket, das Herzog & Bräuer wirtschaftlich stärkt und den Weg in eine erfolgreiche Weiterführung ebnen soll“, so Leopold.

Zur Sicherstellung eines geordneten Sanierungsverfahrens im Sinne der Gläubiger wurde Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich von der Kanzlei STAPPER | JACOBI | SCHÄDLICH RECHTSANWÄLTE – PARTNERSCHAFT als vorläufiger Sachwalter bestellt. Auch er ist optimistisch: „Herzog & Bräuer verfügt über eine solide Ausgangsbasis und ein hochengagiertes Team, das geschlossen hinter dem Unternehmen steht. Das alles ist in einem solchen Verfahren von unschätzbarem Wert. Zudem ist der Sanierungswille groß: Die Beteiligten prüfen derzeit sämtliche Optionen sorgfältig und richten den Blick konsequent auf eine langfristig tragfähige Lösung“, so der vorläufige Sachwalter. Der erforderliche vorläufige Gläubigerausschuss wurde vom Gericht bestellt und hat seine Arbeit ebenfalls bereits aufgenommen.

Über die Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG
Das Unternehmen ist mit bundesweit 93 Geschäften einer der führenden deutschen Einzelhandelsfilialisten im Bereich hochwertiger Wäsche. Herzog & Bräuer hat derzeit 400 Mitarbeiter, der Sitz des Unternehmens befindet sich in Rötha bei Leipzig. Das Sortiment erstreckt sich auf hochwertige Dessous, Nachtwäsche und Bademoden von namhaften Markenherstellern. Neben den Filialen betreibt das Unternehmen einen Outlet-Store für Ware der Vorsaison sowie einen Online-Shop.